Ich wollte übrigens kurz betonen, dass man die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein bei der nächsten Steuererklärung wieder geltend machen kann... sollte das nicht bekannt sein.
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Ich wollte übrigens kurz betonen, dass man die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein bei der nächsten Steuererklärung wieder geltend machen kann... sollte das nicht bekannt sein.
Musstest Du denn bei fünf Jahren Säumnis keine Säumniszuschläge zahlen? Der Steuerfreibetrag liegt doch bei knapp über 9.100 Euro brutto, und wenn man nicht gerade arbeitslos ist oder nur einen Minijob hat, liegt man doch auf jeden Fall darüber.
Kommt doch auf die persönlichen Verhältnisse an. Ich bin unverheiratet, kinderlos, habe kein Eigentum und habe als einzige Einkünfte mein Gehalt aus einem einzigen Arbeitsverhältnis, das vom Arbeitgeber versteuert wird, da bin ich gar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben - da der Staat da zusätzlich keine Steuern erheben kann, sondern ich eine Erstattung erwarte und auch jedes Jahr bekomme. Das hat mit dem Steuerfreibetrag dann überhaupt nichts zu tun.
So ist das.
Wir mussten letztes Jahr (verheiratet, 2 Kinder) die Steuererklärung seit 2012 *hüstel* nachreichen.
Da mussten wir keine Strafe zahlen, denn wir wurden vorher auch nie dazu aufgefordert.
Und wir haben auch nur die normalen Einkommen, die vom AG versteuert werden.
Ich muss jetzt nachholen, weil ich neben meinem Gehalt noch das Krankengeld, Arbeitslosengeld (war wegen langer Erkrankung ausgesteuert) und teilweise Erwerbsminderungsrente in diesen Jahren bekam- so wurde es mir erklärt.
Ja, das ist richtig, bei Erhalt von Lohnersatzleistungen ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch bei einer Rente, die den steuerfreien Betrag überschreitet.
Bei Steuerklasse III/V und getrennter Veranlagung bitte aufpassen, hier kann die Nichtabgabe böse in die Hose gehen.