Eine generelle Klausel dieser Art ist nichtig. Sie verstösst gegen das Grundrecht der freien Berufswahl.
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Eine generelle Klausel dieser Art ist nichtig. Sie verstösst gegen das Grundrecht der freien Berufswahl.
Der ehem. AG meines Mannes hat es ihm untersagt, im KiGa nebenan Schnee zu schippen. Ohne Begründung. Eben, weil er es lt. Vertrag darf :rolleyes:
Die Klausel ist, wenn allgemein formuliert, unwirksam. Wenn man gegen eine unwirksame Klausel verstösst, ist eine eventuelle Abmahnung oder Kündigung null und nichtig.