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Thema: Mal wieder Ebay, ich glaube ich spinne

  1. #1
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    Standard Mal wieder Ebay, ich glaube ich spinne

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    HI!

    Also:

    Ich hatte was bei Ebay ersteigert, Ware sollte per Paypal bezahlt werden. Ich dies zweimal versucht, Paypal teilte mir mit Empfänger gibt es nicht bzw gesperrt.

    Ich als den VK angemailt, nach 2 Wochen bekam ich endlich meine Kontodaten, angeblich konnte man mir keine Mails schreiben, daher wurde meine Familie mit Anrufen genervt.

    Nach der Bezahlung per normaler Überweisung, ging plötzlich auch wieder normale Mail. KOMISCH.

    Nach über 4 Wochen bekam ich endlich eine Ware.

    Ich wollte von einer Bewertung absehen, da ich fand das es schon für einen POWERSELLER armsellig ist, wenn Paybal nicht geht obwohl er groß damit wirbt.

    Dafür bekam ich im WOCHENRYTMUS jetzt Mails die mich endlich zur Abgabe einer POSITIVEN Bewertung aufforderten.

    Das hat mich soo gernervt, dass ich jetzt eine negative abgegeben hab, rein wegen dem paybal Ding.

    Okay, okay, jetzt keine Moralpredigt, weil ich etwas überreagiert habe.

    Hier die Mail vom VK:


    Sehr geehrter Kunde,
    Sie haben für uns bei Ebay eine negative Bewertung abgegeben.
    Die widerspricht unseren AGB und auch den Ebay Grundsätzen!

    Sie sollten Beschwerden mit uns abklären, bevor Sie negative Bewertungen abgeben. Das Ebay Bewertungsforum ist ein öffentliches Board, welches eine Wettbewerbsschädigung für uns zur Folge haben kann. Die kann zu einer Schadensersatzforderung führen! Wir haben Ihren Kauf ordentlich abgewickelt!

    Wir fordern Sie auf bis zum 08.11.2004 die negative Bewertung über folgenden Link zurückzunehmen:

    Die Artikelnummer lautet: xxxxxxxxx

    Sollten Sie die Angelegenheit bis zum 08.11.2004 wider Erwarten nicht geklärt haben, sehen wir uns gezwungen den Sachverhalt ohne weitere Warnung unseren Anwälten zu übergeben.

    Dies hat in der Vergangenheit zu Kosten von über 1000 Euro für den Verursacher zzgl. Schadenersatz, den wir mit mindesten 2500 Euro beziffern, geführt.

    Wir erwarten die Rücknahme der negativen Bewertung.

    Mit freundlichen Grüßen




    Ist der noch ganz dicht????

    LG Biene
    Stricken ist das neue Yoga

  2. #2
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    nö isser nicht

  3. #3
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    steht das denn echt in den AGB drin?
    tu nicht so erwachsen!

  4. #4
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    *gähn*
    Also, da kannst Du Dich wohl entspannt zurücklehnen.
    Ich finde das mit der negativen Bewertung gerechtfertigt, schliesslich hat er Dich ja belästigt.
    Und was Schadensersatz angeht, da soll er doch mal bitte Kausalität nachweisen bzw. den Schden konkret beziffern.
    Wie er auf 1000 Euro Anwaltskosten kommt ist mir auf nicht nicht klar, da muss er ja einen Riesen-Streitwert haben.

    LG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  5. #5
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    Original geschrieben von brownie

    steht das denn echt in den AGB drin?
    ICH hab's nicht gefunden....
    Stricken ist das neue Yoga

  6. #6
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    Da hast Du gar nichts zu befürchten, denke ich.
    Er will Dich einfach unter Druck setzen und denkt, er hat mit der Andeutung der Anwaltskosten Erfolg.
    In seinen AGBs kann gar nicht stehen, dass der Käufer eine positive Bewertung abgeben muß; das wäre m.E. sittenwidrig.
    Ich würde die negative Bewertung stehen lassen und das auch ebay melden.

    LG
    Schnüffchen
    \"Weil wir die Guten sind\" Arnd Zeigler

  7. #7
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    HI!

    Ja ich werd das an Ebay melden, das grenzt für mich an Erpressung.... Mit der Einschüchterungstaltik hat er bestimmt schon so manche negative gestrichen bekommen.

    Nein ich glaube es geht um die Kontaktaufnahme vor Bewertungsabgabe. Aber ich hab Kontakt mit ihm aufgenommen wegen der Paypal Zahlung....

    IDIOT!

    LG Biene
    Stricken ist das neue Yoga

  8. #8
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    Hallo,

    Du wolltest keine Moralpredigt
    aber, die negative ist m.E. nicht gerechtfertigt.

    Du hast bezahlt und Deine Ware, wenn auch verspätet erhalten.

    Alleine das ist zu bewerten.

    Negative werden vergeben, wenn Ware gar nicht geliefert wird, oder einfach keine Kohle rüberkommt.
    Du hättest allerhöchstens neutral geben dürfen, auch da kannn man die Probleme die es gab näher erläutern.


    Aber dieser Erpressungsversuch seitens des Verkäufers ist auch nicht die feine Art.

    Hat er Dich denn schon bewertet?
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  9. #9
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    Hi,

    ja ich hab ne postive wegen schnelle Bezahlens bekommen.

    Eigentlich soll doch die Abwicklung der TA bewertet werden, oder? Und die war schlecht!

    Erst bevorzugt der VK Paypal und dann gibt es den angegeben Account bei Paybal gar nicht. Und dann muß ich 11 Tage lang betteln um Kontodaten zu bekommen.

    Dann werd ich auch noch versucht anzurufen und weil ich nicht da war wird meiner Familie erklärt ich sei schuld. Und dann wird mir ein FAX mit Bankdaten geschickt. Ich hab SOFORt überwiesen.

    Ich WOLLTE ja erst gar nicht bewerten, aber der hat mich genervt mit seinen ständigen Erinnerungsmails. Hätte er jetzt nett gemailt, das er das überzogen findet hätte ich mit mir reden lassen und die Bewertung zurückgezogen (hab ich echt schonmal gemacht!), aber so wie der mir jetzt gekommen ist AUF KEINEN FALL!


    LG Biene
    Stricken ist das neue Yoga

  10. #10
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    Meiner Meinung nach ist eine negtaive Bewertung in dem fall mehr als berechtigt.

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