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Thema: @ Juristen: brauche kleine Beratung...

  1. #11
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    Hallo,

    was ist denn das für ein Typ, was hat denn der für Bewertungen?
    PN mir doch mal die Artikelnummer von dem Verkauf.
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  2. #12
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    @Brauny

    Haben wir beide gleich subsumiert? Mir ist das immer ganz unheimlich, wenn ich im RL mit sowas konfrontiert werde und was sage
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  3. #13
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    @fille

    Sieht so aus!
    Ich muss jetzt ja ganz oft spontan was sagen, und man gewöhnt sich dran
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  4. #14
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    ich sehe das auch so: den Nachweis, dass Du die Sache wirklich zur Post gegeben hast, musst Du bringen.

    Du kannst das aber evtl. auch anders nachweisen (aber schwerer):
    war jemand mit dir bei der Post? Hat Dich jemand gesehen? etc. vielleicht kann sich jemand daran erinnern.

    An sowas habe ich auch schon mehrfach gedacht, deswegen hebe ich die Quittungen von der Post auf, wenn ich etwas versende.
    So kann ich wenigstens nachweisen, dass ich etwas zu dem und dem Zeitpunkt versendet habe.

    Einen Nachforschungsantrag würde ich auch stellen, vielleicht taucht die Sendung ja doch noch auf.

    Wegen 25 Euro zu klagen ist vielleicht nicht jedermanns Sache; wenn er aber absolut darauf besteht, kann da schon was passieren. Ich würde das Risiko an Deiner Stelle nicht eingehen.

  5. #15
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    Vielen Dank an alle! Ihr habt mir im Endeffekt was ähnliches gesagt wie zwei Freundinnen, die Jura studieren.

    Ich habe mich jetzt dazu entschieden, der Dame ihr Geld zurückzuüberweisen, da mir 25 Euro lieber sind als wenn sich die ganze Sache mit Anwaltskosten etc. auf horrende Summen beläuft, für sowas hab ich weder Geld noch Zeit noch Nerven. Manche Leute sind halt einfach nur dreist. Ich ärgere mich irgendwie ziemlich, die Welt ist halt nicht fair, aber mein Gott... Trotzdem: thanks!

  6. #16
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    Dann hat sie ja mit ihrer großen Droherei gewonnen...
    Ne, das würd ich nicht machen.
    Aber das ist deine Entscheidung.
    Kann mir mal bitte einer das Wasser reichen?

  7. #17
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    @ansa
    Du hattest ja nicht horrende Anwalts- und Gerichtskosten. Die bestimmen sich nach dem Streitwert (also 25 Euro).
    Allerdings ist in der Gebührentabelle der kleinste Betrag ein Streitwert bis 300,- Euro. Du würdest für den Anwalt 3 Gebühren zahlen, also 75 Euro und an Gerichtskosten ebenfalls 3 Gebühren (75 Euro); dies alles natürlich nur im Unterliegensfalle.
    Im ungüstigesten Fall hättest Du also 250,- Euro an der Backe (Deine Anwaltskosten, Anwaltskosten des Gegners, Gerichtskosten und die 25,- Euro); wobei Du Dir ja keinen Anwalt nehmen muss (Verfahren vor dem Amtsgericht).

    Allerdings würde ich auch zahlen. Wenn ich ein Urteil schreiben müsste, dann würdest Du zur Zahlung verurteilt, da Du beweisfällig geblieben bist.
    Ärger Dich also nicht zu sehr, dass ist es nicht wert.

    LG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  8. #18
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    @ Brauny

    Ich hab in meiner Artikelbeschreibung stehen, daß ich für Verlust oder Beschädigung der Ware bei unversichertem Versand leider nicht haften kann-würdest Du dann bei mir genauso entscheiden, wenn ich den Nachweis für den Versand nicht erbringen könnte?

    vg, sharkzzz

  9. #19
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    @sharkzzz
    Damit gibst Du eigentlich ja nur die geltende Rechtslage bzw. das Gesetz wieder.
    Dafür, dass Du Deinen Teil der Verpflichtung erfüllt hast-nämlich das Päkchen abgeschickt-bist Du meiner Meinung nach genauso beweispflichtig im Bestreitensfalle wie jeder andere Verkäufer auch.

    Ich hebe mir Quittungen der Post immer auf, wobei die eigentlich ja nichts aussagen. Wenn Du draufsteht "Postwertzeichen 4,10 Euro", das kann ja alles sein.
    Theoretisch müsste man dann einen Beleg haben, auf dem der Postmensch unterschreibt, dass die Sendung an Herrn/Frau Xy heute aufgegeben wurde.
    Macht natürlich kein Mensch...
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  10. #20
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    @ Brauny

    Danke , das hab ich befürchtet.

    Ich kaufe Briefmarken immer auf Vorrat und da kommt es dann selten vor, daß ich direkt am Postschalter die Marken kaufe.

    Naja, wenn es mir mal passiert, werd ich wohl auch zahlen-aber danach nur noch versichert versenden.

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