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Thema: @ Juristen: brauche kleine Beratung...

  1. #1
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    Standard @ Juristen: brauche kleine Beratung...

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    Es geht mal wieder um Ebay: Ich habe einen Artikel verkauft und unversichert als Maxibrief (wie vom Käufer gewählt und gezahlt) verschickt, dieser ist, wie der Empfänger behauptet, nicht angekommen. Ich habe dem Emfpfänger gesagt, dass ich ihm das Geld nicht zurückerstatten werde (sonst hätte ich ja sozusagen doppelten Verlust gemacht, seh ich nicht wirklich ein).

    Nun war der Empfänger auf Anraten von Ebay beim Anwalt und hat sich beraten lassen. Er verlangt nun eine Quittung von mir, dass ich das "Paket" verschickt habe, natürlich habe ich keine Quittung, da Maxibrief. Ich nehme an, dass er mich verklagen will, wenn ich ihm nicht sein Geld zurückzahle, dass will ich aber nicht, denn erstens geht es um einen Betrag von 25 Euro!!! und zweitens möchte ich mich diesem, auch psychischen, Streß nicht aussetzen.

    Ich habe den Artikel tatsächlich verschickt und mich trifft im "moralischen" Sinn keine Schuld, was ich aber gern wissen würde ist, wie es juristisch aussieht, wer trägt die Beweislast? Wie stünden meine Chancen, dass ich einen solchen Prozess gewinnen würde, wenn ich nicht mit einer Quittung beweisen kann, dass ich das Päckchen verschickt habe?

    Danke im Voraus!

  2. #2
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    hallo ansa.

    du bist PRIVATanbieter bei ebay, nehme ich an?

    UND du hast die neue fernabsatzfloskel INCL. OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG UNTER deinen verkaufsbeschreibungen stehen?

    DANN passiert dir absolut NADA, NIENTE, NICHTS!

    lass den deppen ruhig die pferde scheu machen, aber dich nicht stressen.


    PS:
    hoffe, du hast die email noch, in der er seinen unversicherten maxibrief angab als versandwunsch??

  3. #3
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    du bist PRIVATanbieter bei ebay, nehme ich an?

    > ja, privat

    UND du hast die neue fernabsatzfloskel INCL. OHNE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG UNTER deinen verkaufsbeschreibungen stehen?

    > ja

    PS:
    hoffe, du hast die email noch, in der er seinen unversicherten maxibrief angab als versandwunsch??

    > nein, in meinem Angebot stand "unversicherter Versand 2,20 Euro", aber der Käufer hat nicht nach versichertem Versand gefragt. Normalerweise steht in meinen Angeboten immer noch, dass ich gern auch auf Nachfrage versichert verschicke, aber bei dem Angebot steht es - versehentlich - nicht.


    Auf was gründet sich Dein Wissen, dass mir nichts passieren kann? M. E. ist ein normaler Kaufvertrag geschlossen worden, der Verkäufer (also ich) hat aber seine Bringschuld nicht eingehalten, zumindest sieht es so aus, da der Verkäufer nicht beweisen kann, dass er sie erbracht hat. Andererseits kann natürlich auch der Käufer nicht beweisen, dass er das Päckchen nicht erhalten hat.

  4. #4
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    >> hoffe, du hast die email noch, in der er seinen unversicherten maxibrief angab als versandwunsch??

    > nein, in meinem Angebot stand "unversicherter Versand 2,20 Euro", aber der Käufer hat nicht nach versichertem Versand gefragt. Normalerweise steht in meinen Angeboten immer noch, dass ich gern auch auf Nachfrage versichert verschicke, aber bei dem Angebot steht es - versehentlich - nicht.


    du hast die email NICHT mehr? hm...! wie lange ist das denn her?

    hast du aber WENIGSTENS in deinem auktionstext oder deiner gewonnen-mail EXPLIZIT darauf hingewiesen, dass UNVERSICHERTER versand auch auf EIGENES RISIKO geht?

  5. #5
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    Muss man das denn? Ich meine, das ist doch die Definition von 'unversichert'.
    Kann mir mal bitte einer das Wasser reichen?

  6. #6
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    naja, cotton...was heisst müssen?

    aber WENN es dann zu einem solchen "fall" kommt, WÄRE man zumindest von vorneherein "abgesichert", ohne noch ständig in ner art erklärungsnot zu sein.
    verstehst du?

  7. #7
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    Ja, klar, aber ich kann mir nicht vorstellen dass man einen Prozess verliert, nur weil man nicht gesagt hat, dass ein unversicherter Brief nicht versichert ist. Aber du hast Recht wenn mans geschrieben hat ist man auf der sicheren Seite...
    Kann mir mal bitte einer das Wasser reichen?

  8. #8
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    Hmm..also ohne Gerwähr:

    Da zwischen euch ein Vertragsverhältnis war, trägst du als Beklagter grundsätzlich die Beweislast.

    Es handelt sich hier um eine Schickschuld, da es sich eurer Vereinabarung nach um einen Verseundungskauf handelt. Das heißt, du musst zwar an den Käufer senden, der Gefahrenübergang geschieht aber schon mit Übergabe an das Transportunternehmen, also Übergabe an die Post. Wenn das Paket verloren geht, musst du dafür nciht einstehen. Du musst nicht nochmal leisten .Du hast auch Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, weil hier die Leitung schon fällig war.


    Du bist also grunssätzlich im Recht, musst aber leider beweisen, dass du die Sache an das Transportunternehmen übergeben hast.
    Vor Gericht kannst du allerdings ALLE Umstände einbringen, die für dich sprechen : Das heißt vor allem einwandfreie bsiherige Bewertungen
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  9. #9
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    achja, und das Problem unversichert/versichert ist meiner Meinung nach gar keines, denn allein mit der Zahlung des für einen unversicherten Versand üblichen Preises, hat sich der Käufer schon mit dieser Versendungsmodalität einverstanden erklärt.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  10. #10
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    Hallo ansa

    Hm , ich sehe das so:
    Durch die Angabe "unversicherter Versand" und dadurch, dass der Käufer nur 2,20 Euro überwiesen hat, ist klar, dass der Versand auf sein Risiko erfüllst.
    Als Verkäufer hast Du mit der Übergabe der Sache an die Post Deine Pflicht erfüllt, es handelt sich ja um einen Versendungskauf.
    Allerdings müsstest Du vor Gericht beweisen, dass Du die Ware auch tatsächlich abgeschickt hast. Einwandfreie Bewertungen bisher sind sicher ein Indiz, aber kein Beweis für diesen konkreten Fall.
    In der Praxis wäre es eben Dein grösstes Problem.

    Hast Du dem Käufer denn schon angeboten, einen Nachforschungsantrag zu stellen? Zwar hat der kaum Erfolg, aber zu zeigst guten Willen.
    Ob er bei 25 Euro nun tatsächlich klagt ist ja auch noch fraglich.


    LG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

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