Es geht mal wieder um Ebay: Ich habe einen Artikel verkauft und unversichert als Maxibrief (wie vom Käufer gewählt und gezahlt) verschickt, dieser ist, wie der Empfänger behauptet, nicht angekommen. Ich habe dem Emfpfänger gesagt, dass ich ihm das Geld nicht zurückerstatten werde (sonst hätte ich ja sozusagen doppelten Verlust gemacht, seh ich nicht wirklich ein).

Nun war der Empfänger auf Anraten von Ebay beim Anwalt und hat sich beraten lassen. Er verlangt nun eine Quittung von mir, dass ich das "Paket" verschickt habe, natürlich habe ich keine Quittung, da Maxibrief. Ich nehme an, dass er mich verklagen will, wenn ich ihm nicht sein Geld zurückzahle, dass will ich aber nicht, denn erstens geht es um einen Betrag von 25 Euro!!! und zweitens möchte ich mich diesem, auch psychischen, Streß nicht aussetzen.

Ich habe den Artikel tatsächlich verschickt und mich trifft im "moralischen" Sinn keine Schuld, was ich aber gern wissen würde ist, wie es juristisch aussieht, wer trägt die Beweislast? Wie stünden meine Chancen, dass ich einen solchen Prozess gewinnen würde, wenn ich nicht mit einer Quittung beweisen kann, dass ich das Päckchen verschickt habe?

Danke im Voraus!