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Thema: Geschiedene an Board?

  1. #21
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    Hallo,

    bei mir ist das schon einige Jahre her, noch zu DM -Zeiten .
    Ich hatte einen Anwalt, er nicht, damals sagte man mir , dass es nicht möglich ist ein gemeinsamen Anwalt zu nehmen.
    Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten.
    Wir haben uns dann aber die Kosten geteilt, es waren glaube ich, ca. 6.000,-- DM Anwaltskosten.

    Wir hatten allerdings kein Haus usw.
    Ich habe mich im August 1995 von meinem damaligen Ehemann getrennt und hatte das Scheidungsurteil im Januar 1997 vorliegen.
    Die Verhandlung war bereits im Juli 1996, aber dann kam die ganze Schiete mit dem Versorgungsausgleich, das hat ewig gedauert.
    Dabei musste ich nicht mal das Trennungsjahr einhalten (Härtefall-Scheidung), sonst hätte es noch länger gedauert.

    gruß

    Caromotte
    Jede wird irgendwann mal fett.
    Und arm sein ist keine Schande.
    Und ausserdem: was will ich ??
    \"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???

  2. #22
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    P.S.

    Wir haben ein gemeinsames Kind, das Sorgerecht habe ich damals bekommen.
    Aber mit dem Besuchsrecht usw. haben wir uns untereinander geeinigt, ohne Probleme.
    Das musste nicht extra verhandelt werden.
    Ausserdem hatten wir Gütertrennung, das vereinfacht die Sache normalerweise auch.

    Gruß

    Caromotte
    Jede wird irgendwann mal fett.
    Und arm sein ist keine Schande.
    Und ausserdem: was will ich ??
    \"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???

  3. #23
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    @steffi:

    hi,

    das wollten wir auch tun, aber da erlässt man einfach ein paar gesetzchen, die sicherstellen, dass der staat (und auch die anwälte) schon auf ihre kosten kommen. versorgungsausgleich kann man nicht ausschließen -> muss gemacht werden und führt damit zu streitwert. hausrat und andere private dinge NOCH *g* nicht

  4. #24
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    Original geschrieben von jennifer
    Hi,

    ...Da ich 3 Monate nach der Scheidung wieder geheiratet habe, musste ich unterschreiben, dass ich nicht schwanger bin. Sonst hätte noch der Ex-Mann als Vater gegolten....

    was ist DAS denn bitte? ich lebte zwar schon knappe 6 jahre von meinem mann getrennt, war aber, wie gesagt, noch verheiratet, als ich mich im 7. monat von meinem mann scheiden ließ. wenn man bei der geburt noch verheiratet ist, gilt der ehemann automatisch als vater des kindes.

    es wäre doch absurd, bei einem vorgeschriebenen trennungsjahr ein viertel jahr nach der scheidung ***uellen verkehr zu unterstellen, denn dann wäre ja das trennungsjahr unterbrochen und man hätte gar nicht geschieden werden können.

    bin ich so plem-plem und das ist alles falsch? klär mich auf

    edit: ähm, ja. klar war ich noch verheiratet, als ich mich scheiden ließ *ggg* und das kind ist NICHT von meinem geschiedenen mann, um das auch noch klarzustellen

  5. #25
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    meine herrn ist ja unglaublich wieviele hier geschieden sind und schon soviel erfahrung haben.
    ich selbst habe mal einen zehnjährigen scheidungsstreit durchmachen müssen, allerdings als kind. die scheidung an und für sich hat aber nicht lange gedauert. mit genauen daten kann ich aber nicht dienen.
    Samantha (to Charlotte): I wonder what your fetish is.
    Stanford: Charlotte has a thing for Crabtree & Evelyn potporri.
    ~~ein Moment an dem ich mich persönlich ertappt fühlte :-D ~~

  6. #26
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    Original geschrieben von kuntergruen


    was ist DAS denn bitte? ich lebte zwar schon knappe 6 jahre von meinem mann getrennt, war aber, wie gesagt, noch verheiratet, als ich mich im 7. monat von meinem mann scheiden ließ. wenn man bei der geburt noch verheiratet ist, gilt der ehemann automatisch als vater des kindes.

    Aber Hallo. Das ist doch nicht wirklich ein Problem. Als ich meinen Mann geheiratet habe, war unser Sohn fast ein Jahr. Habe mich ja nach Jahren erst kurz vor der 2. Ehe scheiden lassen und mein Sohn hatte natürlich den Nachnamen meines 1.Mannes. Da gibt man den Vater des Kindes als Vater an und lässt das Kind nach der Heirat für ehelich erklären und fertig.
    War 86 jedenfalls kein Problem.

    @ Jennifer
    Ich denke das war eine rechtliche Absicherung deines 1. Mannes, dass eine Unterhaltsklage in jedem Fall ausgeschlossen ist.
    Schließlich scheinen sehr viele Männer für Kinder zahlen zu müssen, an deren Existenz sie nicht beteiligt waren.

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