Hach, Ansa *seufz*, das ist eine so endlos lange Geschichte mit meinem Paket
Der Wert war auch knapp 100 Euro (94 Euro genau), mittlerweile höher, durch die Mahnkosten an die Dame.
Es verhält sich so (bei Privatverkäufern), hier ein Auszug aus meiner freundlichen Mailverkehr:
Sie als privater Verkäufer sind aus dem Schneider, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Ware ordentlich verpackt dem Transporteur übergeben haben. Ab diesem Zeitpunkt der Übergabe trägt der Käufer/Empfänger das Transport-Risiko.
Können Sie dies nicht belegen, da sie den Beleg bspw. verloren haben oder entegen meiner Anweisung gehandelt haben, sind Sie für den daraus entstandenen Schaden voll (!) verantwortlich!
Sie dürfen im Schadensfall nicht untätig bleiben, Sie müssen Ansprüche anmelden (bei DHL in dem Fall) bzw. abtreten.
"Ist das Transportgut beschädigt, hat der Empfänger sofort ein Schadenprotokoll zu veranlassen und der Absender/Verkäufer muss die Ansprüche anmelden bzw. an den Nutznießer der Versicherung abtreten.
Bei Verlust der Sendung ist der Ablauf ähnlich, der Absender/Verkäufer muss tätig werden sei es durch Anspruchsanmeldung oder Anspruchabtretung an den Nutznießer.
Verweigert der Verkäufer/Versender die Mitarbeit bei der Schadenanbwicklung, macht er sich selbst ersatzpflichtig. Er ist ebenso selbst ersatzpflichtig, wenn der Versicherer wegen Obliegenheitsverletzung von der Leistung frei ist (z.B. wegen mangelhafter Verpackung oder Fristverletzungen)."
(detailiert aus dem Gesetz auf Anfrage, habe ich gerade nicht parat)
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Das Problem ist auch oft so, daß der Absender die Ware so verpacken muss, daß die äußere Verpackung keinen Rückschluß auf den Wert des Gutes zulassen darf.
Er hat sie so zu verpacken, daß sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist.
Bei einem Antrag auf Schadensregulierung prüft die Post genau das!!
Hat man z.B. ein Handy in der OVP geschickt und dieses ist auf dem Transportweg verschwunden, hat der Absender sich nicht an die AGB der deutschen Post gehalten und ob dann das Geld zurückerstatten wird, wird strittig.
Der Absender ist erst dann verpflichtet, Dir das Geld zurückzuzahlen, wenn er es selber von der Post gutgeschrieben bekommen hat, Du hast keinen Anspruch darauf, es VORHER zu verlangen.
Aber bei Dir verweigert die/der VK wenigstens nicht den Beleg!!
...so bist Du schon zumindest in soweit aufgeklärt, daß Du weißt, daß er/sie es abgeschickt hat!!
Ich kann es nur hoffen und mutmaßen und ich sage Dir, was ich weiter unternommen habe:
Ich habe heruasgefunden (durch permanente Beobachtung des VK), daß die Dame nicht ganz so seriös und problemlos ist, wie sie den Anschein erweckt. Ich kenne weiter "Geschädigte" bzw. Problemfälle von ihr und habe mich mit ihnen in Verbindung gesetzt.
Finde Dich nicht damit ab!!! Zeige, daß Du es todernst meinst!!!
Es kann wohl nicht sein, daß man TROTZ Versicherung OHNE Ware und OHNE Geld zurückbleibt!!
Nachdem alles nichts geholfen hat, bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten (Einschreiben, schriftlich) und übe regelmäßig Druck aus (sachlich!!) und zwar so lange und mit allen Mitteln
B-I-S ich mein Geld wieder habe!!!!
Ab dem ersten Werktag im Jahre 2005 Polizei und Anwalt inklusive Motivation der anderen Leute, die mit ihr Probleme hatten.
Und ich weiß, ich werde gewinnen!!!!
Falls Du noch Fragen hast, mittlerweile bin ich Profi
LG, Shiva