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Thema: Hilfeeee!!! Nachlasssache...

  1. #1
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    Standard Hilfeeee!!! Nachlasssache...

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    Hallo,

    wer kennt sich mit Nachlasssachen aus???

    Habe Post vom Amtsgericht bekommen. Meine Omi, die schon vor über 15 Jahren gestorben ist, hatte wohl ein Testament in der ehemaligen DDR hinterlegt, von dem keiner was wußte, und ich bin darin als Erbin bestimmt sowie eine weitere Person (O-Ton: Die andere Person bekommt Summe XY und ich den Rest). Problem: Meine Oma hatte zu ihrem Todeszeitpunkt keine müde Mark auf der Tasche, da sie von einer Minirente lebte und als sie schwer krank wurde, haben meine Eltern sie zu uns geholt und gepflegt. Von den paar Mark die sie auf dem Sparbuch hatte, konnte kaum die Renovierung Ihrer Wohnung geschweige denn die Beerdigung bezahlt werden.

    Wie geht das jetzt weiter??? Ich habe nun Angst, dass Person XY (die ich gar nicht kenne) das Geld von mir will und zwar mit Zinsen für 15 Jahre In dem Schreiben stand auch was von Gebühren. Hat jemand eine Ahnung? Ich bin im Moment leicht in Panik. Meine Eltern halten sich z. Zt. für längere Zeit im Ausland auf und meinen nur ich soll mir keine Sorgen machen, wo nichts ist kann man auch nichts holen - an die Papiere meiner Oma (die hoffentlich noch alle da sind *bet*) komme ich daher z. Zt. leider nicht ran.

    Brauch ich nen Anwalt oder sowas? Wer kann mir da Tipps geben?

    Danke!!!!

    LG, shirl.
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  2. #2
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    ich würde damit zum Notar gehen.

  3. #3
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    Hallo shirl69!

    Soviel ich weiß, kann man ein Erbe auch ausschlagen. Das heißt, Du mußt erklären, daß Du auf das Erbe in jeder Form verzichtest. Damit bekommst Du nichts, bist aber auch aus der Sache heraus.

    Aber anwaltlich beraten lassen würde ich mich auf jeden Fall.

    Ich drück Dir die Daumen!

    Liebe Grüße!

    Tinka

  4. #4
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    Hallo,

    dir wird vom Notar offengelegt, was da ist, entweder Schulden, oder aber vorhandenes Geld. Er rechnet dir auch vor, welche Gebühren auf dich zukommen könnten.

    Dann hast du immer noch Zeit, das Erbe anzunehmen (mit allen positiven und negativen Pflichten) oder es auszuschlagen.

    Also ganz ruhig bleiben....

    Viele Grüße
    Britta
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  5. #5
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    Original geschrieben von Britta
    Hallo,

    dir wird vom Notar offengelegt, was da ist,
    Ähm, von welchem Notar denn? Kann ich da einfach zu einem hingehen, der sich dann darum kümmert? *dummfrag*

    Weil der Notar der das Testament aufgenommen hat, dürfte mittlerweile nicht mehr existieren (War irgendwann in den Siebzigern im Osten)!?

    Die vom Nachlassgericht wollen von mir ein Wertverzeichnis ausgefüllt haben sonst würden sie den Wert schätzen???

    Verwirrte Grüße, shirl.
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  6. #6
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    Hallo Shirl,

    wieso will der Anwalt von DIR ein Wertverzeichnis ?

    Du bist schliesslich Miterbin und hast noch nichts bekommen, genau gesehen ( ob da noch was da war oder nicht )
    Wenn überhaupt, könnte das von deinen Eltern ( als letzte Pfleger ) verlangt werden.
    An deiner Stelle würde ich mich ganz entspannt zurücklegen,von dir selbst kann keiner was verlangen, da nichts da war und du auch nichts bekommen hast - im Gegenteil, du bist als Miterbin eingetragen ( Frag doch mal Person xy nach deinem Anteil ).

    liebe Grüße

    comyashon

    PS: Ja, man kann ein Erbe ausschlagen ( nicht annehmen ) , wird gemacht, wenn z.B. mehr Schulden als Vermögen da sind.
    Theoretisch, wenn du ausschlägst und xy annimmt ( evtl. unwissender- und gierigerweise) könnten deine Eltern noch die Beerdigungskosten zurückverlangen .
    Allerdings weiß ich nicht, wie das mit der Verjährung ist
    ... da kommt`s ja nun auch nicht mehr drauf an...

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