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Thema: Gewährleistung bei Gebrauchtwagen - please help *verzweifel*

  1. #1
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    Standard Gewährleistung bei Gebrauchtwagen - please help *verzweifel*

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    Hallo Beauties!

    Kennt sich jemand mit Gewährleistung bei Gebrauchtwagen aus?

    Ich habe 2003 einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft und im Kaufvertrag habe ich nichts über Garantie bzw. Gewährleistung finden können. Also gilt die gesetzliche Regelung? Wie lautet sie?

    Was fällt denn alles unter die Gewährleistung?

    Bin etwas hilflos bei dem Thema und dankbar für jeden Hinweis!

    Vielen Dank!

    LG
    Dajana, zutodegegoogelt

  2. #2
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    Hallo Dajana,

    der Kaufvertrag hat doch Kleingedrucktes, hast Du Dir das schon durchgelesen?

    Auf den Gebrauchtwagenverträgen (sofern es Formulare sind, die man über diverse Verlage beziehen kann) gibt es oben rechts meistens ein Feld wo entweder "mit Garantie" oder "ohne Garantie" steht. Ich vermute aber mal, dass es ein Vertrag "ohne Garantie" ist. Da hättest Du dann ja auch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie abschliessen müssen und den Unterlagen wäre dann ja zu entnehmen, was unter Garantie fällt.

    Wie alt ist das Fahrzeug? Wieviele km bist Du damit schon gefahren? Welcher Schaden ist aufgetreten?

    Diese Fragen sind wichtig für den Gewährleistungsfall.

    Gesetzestexte zum Thema Gebrauchtwagenkauf findest Du hier:

    http://www.internetratgeber-recht.de...fvertrag_1.htm

    Die Sache ist die, der Händler ist nur dann gewährleistungspflichtig, wenn sich herausstellt, dass der Schaden schon bei bzw. vor Übergang auf den Käufer festzustellen gewesen wäre. Das zu beweisen ist aber relativ schwierig.

    Du fährst das Fahrzeug ja jetzt mindestens schon 1 Jahr (oder gar schon fast 2 Jahre ?), da kommt seitens der Händler dann meistens die Aussage "Fahrzeug funktionierte zur Zeit des Übergangs einwandfrei" und "der Schaden ist auf Verschleiss oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen".

    LG
    Nathalia

  3. #3
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    Hallo Nathalia!

    Ganz lieben dank!

    Ja, kleingedrucktes habe ich alles durchgelesen und Garantie habe ich auch keine auf das Fahrzeug. Allerdings unterliegt der Händler doch grundsätzlich der Gewährleistungsverpflichtung und ich muss nun rausfinden, ob er das in meinem Fall auch tut

    Es ist so, dass ich im Juli 2003 einen gebrauchten PKW BJ 2001 gekauft habe und im Dezember TÜV-Termin hatte. Seit Kauf bin ich 20.000 km mit dem Fahrzeug gefahren und jetzt komme ich mit dem Wagen nicht durch den TÜV, weil die komplette Bremsanlage des Fahrzeuges defekt ist. Der Prüfer konnte aber nur vermuten, dass es sich um einen Mangel handelt, der schon länger besteht. Dies zu beweisen dürfte allerdings schwer sein. Wenn ich das richtig verstehe, muss ich dem Händler nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestanden hat?

    Laut TÜV-Prüfer handelt es sich bei einer kompletten Bremsanlage (beide Bremssättel hinten müssten ausgetauscht werden usw.) nicht um ein Verschleissteil - der Händler ist also nicht generell "fein raus".

    Wo könnte ich mich denn rückversichern, wie meine rechtliche Lage aussieht? Dann könnte ich dem Händler wenigstens blöd kommen, wenn er mir nicht entgegen kommt....

    Lieben Gruß
    Dajana, die sich mächtig ärgert *heul*

  4. #4
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    Hast Du Rechtschutz?

    Könnte durchaus sein, dass Du den brauchst, wenn Du das durchboxen willst.

    Ich arbeite bei einem Autohändler - allerdings ist dies nicht mein Fachgebiet.



    Ich hätte da aber jemanden, den ich befragen könnte und kann Dir aber dann erst morgen Bescheid geben.

    Besteht die Möglichkeit, dass Du mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen kannst?

  5. #5
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    Hallo again!

    Nein, Rechtschutz habe ich leider nicht

    Ich möchte die Sache ja nicht mit aller Macht durchboxen und total auf mein Recht bestehen. Ich wäre schon glücklich, wenn der Händler mir entgegen kommen könnte. Es argumentiert sich aber besser, wenn ich weiss, was eigentlich mein gutes Recht wäre

    Ich habe heute Nachmittag einen Termin beim Händler und hoffe, dass wir eine Einigung finden. Sonst würde ich dein Angebot evtl. sehr, sehr gerne annehmen und wäre froh, wenn ich mich deshalb nochmal bei dir melden dürfte - für den Fall der Fälle

    Wenn die Reparatur nicht so teuer wäre... aber Bremsen sind halt auch eine heikle Sache, finde ich. Unsachgemäße Bedienung fällt bei Bremsen meiner laienhaften Meinung nach auch irgendwie flach

    Danke nochmals!

    Lieben Gruß
    Dajana

  6. #6
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    Huhu Dajana,

    ich hab jetzt jedenfalls mal einem Fachmann Dein Problem geschildert und bekomme vielleicht noch im Laufe des Nachmittags eine Antwort.

    Bremsen sind durchaus Verschleißteile und es gibt eine Menge Autofahrer, die auf Verschleiss fahren. Zum Beispiel solche, die ständig zu schnell dran sind und vor Ampeln etc. dann eine "Vollbremsung" hinlegen müssen und auch sonst die Bremsen nicht schonen.

    20.000 km sind auch schon eine Menge Fahrleistung
    .
    Ich glaube nicht, dass Du Dir da große Chancen ausrechnen kannst.

    Jedenfalls werd ich Dir hier noch die Aussage des Fachmanns schreiben und drücke Dir die Daumen, dass Dein Händler kulant ist.

    LG
    Nathalia

  7. #7
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    Hmmm *geknicktzurückzieh*

    Dankeschön! Damit hätte ich jetzt nicht gerechnet

    Aber *aufstampf* dann hätte ich das Fahrzeug ja gleich viel günstiger von Privat kaufen können *nörgel*

    Ok, ich versuch´s und bin nett und klimper fleissig beim Händler. Vielleicht kommt er mir ja entgegen *Unterlippevorschieb*

    DANKE!!

    Lieben Gruß
    Dajana

  8. #8
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    Hier die Aussage des Fachmanns:

    Rechtlich überhaupt keine Chance!

    Der Händler braucht Dir absolut nicht entgegen kommen. Und er wäre damit auch im Recht.

  9. #9
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    Mist, mist, mist...

    Aber ich danke dir ganz herzlich für deine Mühe!!

  10. #10
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    Hi Dajana,
    ich drück Dir die Daumen, dass der Händler bissl nett mit Dir ist
    Schreib doch mal, wie es ausgegangen ist, ja?

    Jana

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