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Thema: Verjährungsfrist bei Erbe

  1. #1
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    Standard Verjährungsfrist bei Erbe

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    Hallo!

    Wenn man erbt, wie lange haben Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz bei den Erben?

    Mein Vater ist seit 3 Jahren tot, und uns ist eine Rechnung von August 1999 reingeflattert. Ist nicht viel, knapp 100EUR und ich bezahle die auch wenn es denn sein muss ...
    Mein Vater starb am 26.12.2001, der Erbschein ist auf dem 26.02.2002 ausgestellt ...

    Jemand ne Idee?

  2. #2
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    Sicher gibs hier Juristen, die das ganz genau wissen.
    Aber meiner Meinung nach ist der Anspruch spätestens nach 4 Jahren verjährt, unabhängig davon, ob der Schuldner noch lebte oder nicht.
    Wurde die Rechnung denn nie gemahnt?
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  3. #3
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    Nein, Steffi, wurde nicht...

  4. #4
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    Der Anspruch verjährt genau nach 3 Jahren. Ich weiß aber nicht, ob das durch den Tod unterbrochen wird. Meines Erachtens nicht.
    Wenn die Rechnung aus 1999 ist, ist sie meines Erachtens verjährt.

    Wenn Du das genauer wissen willst, PM mir, ich frage dann mal meinen Chef genauer.

    LG

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