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Thema: @Juristen u.ä. - Fristen bei Regressanmeldungen für Reisen

  1. #1
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    Standard @Juristen u.ä. - Fristen bei Regressanmeldungen für Reisen

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    Hallo,

    kann mir jemand sagen, bis wann und vor allem in welcher Form bei einem Reiseveranstalter Regressansprüche gestellt werden müssen, wenn man sein Geld für eine (bereits durchgeführte) Reise zurückhaben möchte?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Ella

  2. #2
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    ich glaub, innerhalb von 4 wochen.
    VG
    Karin :-)

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  3. #3
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    Danke, Karin

    Falls es jemand GENAU weiß, würde es mir sehr helfen Vor allem die Form: muß ich sofort eine Mängelliste beilegen? Muß ich sofort anmelden wieviel ich zurückhaben möchte? Oder reicht erstmal eine "allgemeine" Reklamation?

  4. #4
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    hallo ella,

    schriftlich reklamieren und am besten noch fotos/beweisstücke beilegen.
    VG
    Karin :-)

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  5. #5
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    @die Experten: DAS würde mich ganz besonders interessieren:

    Original geschrieben von Ella*
    Vor allem die Form: muß ich sofort eine Mängelliste beilegen? Muß ich sofort anmelden wieviel ich zurückhaben möchte? Oder reicht erstmal eine "allgemeine" Reklamation?

  6. #6
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    Hi Ella,

    die Frist beträgt genau 4 Wochen (vom Tag der Rückkehr an), Mängelliste, evtl Fotos, ganz wichtig noch falls du eine Pauschalresie gebucht hast, lege die Bescheinigung (mit Unterschrift von der Reiseleitung bei)bei, als Beweismittel dass du bereits vor Ort abhilfe schaffen wolltest. Und es sollte auch noch drinstehen dass du ???% zurück erstattet haben möchtest.

    Ich arbeite im reisebüro deshalb weiß isch dat alles

    lg
    nicki

  7. #7
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    Hallo Nicki,

    vielen Dank

    noch ein, zwei kleine Fragen: wenn ich die Reiseleiterin vor Ort nur angesprochen habe, es mir aber NICHT schriftlich bestätigen lassen habe, bin ich dann sozusagen angearscht? Die anderen 7 Mitreisenden können das aber bezeugen.

    Reicht es, das ich geschrieben habe: "... bzgl. der vollständigen Reisekostenerstattung plus Schadensersatz erwarte ich Ihr Angebot" ?

    Mich interessiert im Moment nur die Frist, die ist quasi Samstag abgelaufen und ich möchte nicht zu hören bekommen das ich irgendwas falsch gemacht habe oder meine Ansprüche nicht geltend gemacht hätte oder so. Ich hoffe ich habe mich nicht wirr ausgedrückt

  8. #8
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    Achso, die genaue Mängelliste habe ich nicht mitgeschickt, da die Reiseleiterin beim Veranstalter selbst angestellt ist und die Mängel kennt.

  9. #9
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    Hi Ella,

    das was du bezüglich der Erstattung geschrieben hast reicht aus, aber dass du keine Unterschrift von der Reiseleitung hast könnte zum Problem werden. Na ja jetzt warte mal ab, aber die bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen dauern

    Erzähl doch mal was im Urlaub vorgefallen ist würde mich echt interssieren, über welchen Veranstalter hast du denn gebucht?

    LG
    Nicki

    Noch etwas, die Mängelliste hättest du mitschicken müssen. wie sollen die sich denn im nachhinein an dich erinnern??

  10. #10
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    Hallo Nicki,

    ich habe reingeschrieben das sie bei Bedarf eine Mängelliste anfordern können. Das müßte ja reichen, oder? Die Mängelliste habe ich natürlich fix und fertig. Und zum Rest schick ich Dir lieber ne PN

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