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Thema: Wer kennt sich ein wenig mit Nachmieter Stellen und Mietvertrag kündigen aus?

  1. #1
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    Standard Wer kennt sich ein wenig mit Nachmieter Stellen und Mietvertrag kündigen aus?

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    Hallo Ihr Lieben!

    Wer kennt sich ein bisschen mit der Regelung Nachmieter stellen und Kündigung aus? Gilt das noch, dass man, wenn man 3 Nachmieter stellt, aus dem Mietvertrag frühzeitig entlassen wird?

    Ganz lieben Gruss,
    Nova

  2. #2
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    Hallo Nova,
    bei meiner Nachbarin hat das im Oktober 2004 so geklappt. Laut Mietvertrag hätte sie drei Monate Kündigungsfrist gehabt.

    LG,
    Akki

  3. #3
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    Hallo Nova,

    die Regelung mit den 3 Nachmietern galt noch nie, das ist bloß ein sehr weit verbreiteter Irrtum.
    Der Mieter kommt nur dann aus dem Vertrag vorzeitig heraus, wenn im Mietvertrag eine besondere Regelung zum Nachmieter-Stellen vorgesehen ist oder wenn er sich mit dem Vermieter darauf einigt. Ansonsten gilt nach Mietrecht nur die gesetzliche Kündigungfrist.

    Viele Grüße
    Murmel

  4. #4
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    Hallo Murmel, das hab ich letztens auch so gelesen und war ganz überrascht.

  5. #5
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    wenn im Mietvertrag keine gesonderte Regelung festgehalten wurde, gilt die normale Kündigungsfrist.

    mein Freund und ich konnten sogar 5 (!) Nachmieter vorweisen, aber unseren Vermieter hat das nicht die Bohne interessiert

  6. #6
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    Ja, das ist halt so. Aber das Gerücht vom Nachmieter-Vorschlagen hält sich hartnäckig...
    LeirA, Ihr hättet auch 100 Nachmieter vorschlagen können, das braucht den Vermieter nicht zu interessieren. Wenn der Vermieter sich nicht drauf einlassen will oder eine solche Regelung nicht zufällig im Mietvertrag vorgesehen ist, kann man nur über die normale Kündigung raus. Es gibt diese Sache mit dem Nachmieter-Stellen im gesetzlichen Mietrecht nicht.

    Viele Grüße
    Murmel

  7. #7
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    Dann fragt es sich doch, wieso wir alle das so fest im Kopf haben/hatten.

  8. #8
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    Tja, gute Frage...

    Aber es gibt ja auch andere solcher Irrtümer...

    Zum Beispiel ist der häufig bei Privatverträgen im Internet zu findende Satz, daß die Gewährleistung ausgeschlossen sei, _weil_ es sich ja um einen Privatverkauf handele, auch Quatsch. Grundsätzlich gilt auch zwischen Verbrauchern die gesetzliche Mängelgewährleistung. Nur können sie sie nahezu vollständig ausschließen. Das muß man dann halt ausdrücklich machen. So `rum stimmt´s dann.

    So, genug kluggeschissen

    Murmel

  9. #9
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    Och, hört sich ja nicht gut an. Danke für Eure Antworten. Dann muss ich mich noch einmal mit meinen Vermietern zusammensetzen...

    LG,
    Nova

  10. #10
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    Yup, das mit den "drei Nachmietern" ist ein urban myth des Mietrechts. Kaum zu glauben, was es alles für rechtliche urban myths gibt

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