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Thema: AGB Beck - wie sehr Ihr das?

  1. #1
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    Standard AGB Beck - wie sehr Ihr das?

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    Hallo!

    Ich habe hier eine Rücksendung an Beck und wollte Euch mal fragen, wie Ihr das deutet?
    Muß Beck die Rücksendungsportokosten in diesem Fall erstatten?
    (diese Frage meine ich generell, ich werde wohl eh am Freitag kostenlos über DHL zurücksenden).

    "§ 8 Rücksendung, berechtigte Reklamation

    1) ...
    2) Unbenutzte und noch versiegelte Artikel dürfen Sie grundsätzlich auch noch innerhalb von 30 Tagen an uns zurückliefern.
    Sofern die Artikel nicht beschädigt oder fehlerhaft geliefert sind, können wir in diesem Fall keine Versandkosten übernehmen, wenn diese erst nach Ablauf der im ersten Absatz (Satz 1) enthaltenen Frist zurückgeschickt werden."
    (im 1. Absatz ist die Rede von 14 Tagen)

    Für mich heißt das: auch wenn mir die Ware nicht gefällt (und keine Mängel hat), kann ich sie innerhalb von 30 Tagen zurücksenden, bekomme das Rücksendungsporto aber nur erstattet, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden.

    Die Beckine meinte, man könnte das verschieden auslegen, für mich ist das aber eigentlich ganz klar, was meint Ihr?

    vg, sharkzzz

  2. #2
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    Hallo sharkzzz,

    wie legt es denn die Beckine aus?

    VG

    Happy

  3. #3
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    Natürlich Beck-freundlich - daß es nur erstattet wird, wenn Ware mangelhaft ist

  4. #4
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    sie MÜSSEN die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen, da es unter Fernabsatz fällt (sie haben dir ja die Ware geschickt )

    also innerhalb von 14 Tagen kannst du alles zurückgeben ohne Angabe von Gründen.

    Es gibt auch eine Regelung ab wie viel €uro der Versender die Portokosten übernehmen muss, du müsstest bei google fündig werden wo der Wert liegt. Gilt aber wie gesagt alles nur innerhalb der 14 Tagesfrist.

    VG
    Sabine

  5. #5
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    Kannst du das nicht einfach unfrei zurücksenden? Dann müssten sie dir nichts erstatten und du würdest dumpfen Diskussionen mit Beckinen aus dem Weg gehen.

  6. #6
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    Im letzten Jahr war es noch so, daß Versand- Händler für Waren über 40 Euro die Portokosten bei Retouren übernehmen mußten - dieses Gesetz wurde geändert.
    Einige Händler bieten diesen Service immer noch an - jetzt ist es allerdings Kulanz und nicht einklagbar.
    Dies gilt für Rücksendungen wg Nichtgefallen, bei Reklamationen
    kann man nach wie vor auf Kosten des Händlers zurückschicken.
    LG Marcy

  7. #7
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    Hatte mal einen ähnlichen Fall, hab was bestellt und es hat mir nicht gefallen (die Farbe sah ganz anders aus als im www). Musste dann das Porto für den Weg zu mir plus das Rückporto bezahlen, das heißt ich habe 10€ für nix bezahlt !

  8. #8
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    Original geschrieben von Miria
    Kannst du das nicht einfach unfrei zurücksenden? Dann müssten sie dir nichts erstatten und du würdest dumpfen Diskussionen mit Beckinen aus dem Weg gehen.
    unfrei zurücksenden ist für die Firmen sehr teuer. Ich hatte mal eine defekte Speicherkarte, die ich einschicken mußte. Unfrei hätte das Unternehmen 16 EUro dafür zahlen müssen. da kann ich shcon verstehen, daß sie das nicht machen.

  9. #9
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    @MissGummibär

    Tja, das ist der normale Weg. Das ist halt das Risiko bei einer www Bestellung.

    Ist mir bei Beni Durrer auch schon passiert. Die Farben waren völlig anders als im Netz. Ich habe die Sachen dann aber trotzdem behalten, war ja nicht seine Schuld

    Dafür gibt es übrigends die Tauschbörse, da bin ich die Sachen dann gut losgeworden. Das ist meist besser, als wenn man Hin- und Rückporto trägt und dann keine Ware hat

    Nur so als Tip

    LG

    Rosie
    Vielleicht muss man das loslassen, was man war, um das zu werden, was man sein wird!

    Carrie Bradshaw in *** and the city

  10. #10
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    Die Firma muss das unfreie Packet aber nicht annehmen. Und dann hat man selbst ein Problem

    LG

    Rosie
    Vielleicht muss man das loslassen, was man war, um das zu werden, was man sein wird!

    Carrie Bradshaw in *** and the city

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