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Thema: Mietkaution...?

  1. #1
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    Standard Mietkaution...?

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    Hallo,

    wielange darf der Vermieter die Kaution einbehalten

    LG
    Jerry

  2. #2
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    Jerry,
    ich habe letzt gelesen,er hat das Recht,sie bis zur Jahres-Abrechnung zu behalten!
    Machen aber wohl die wenigsten.....

    LG
    femina
    lg
    femina




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  3. #3
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    Bei uns gibts nix abzurechnen , unser Vermieter hat damit nichts tun, wir bezahlen das selber .

    LG
    Jerry

  4. #4
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    Trotzdem kann das Monate dauern...

    Gruß Cordu

  5. #5
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    Original geschrieben von Cordu
    Trotzdem kann das Monate dauern...

    Gruß Cordu
    Find ich nicht schön, bei Einzug ist die Kaution ja auch gleich fällig

  6. #6
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    Ja, ist total ärgerlich... diesen Gedanken, dass man die alte Kaution nimmt und damit direkt die neue Kaution stellt, kann man ja total vergessen

    Gruß Cordu

  7. #7
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Irgendwie hatte ich im Kopf, dass nach 12 Monaten die Abrechnung kommen muss, Forderungen nach Renovierungen dürfen da schon längst nicht mehr gestellt werden. Ich vermute, dass ich meinen letzten Vermieter dann im August nach fast zwei Jahren mal mithilfe des Mietervereins ein wenig unter Druck setzen muss. NERV...
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  8. #8
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    mir ist so, als muß die Kaution spätestens ein halbes Jahr nach Ende des alten Mietvertrages vom Vermieter zurückgezahlt werden - stand in einer Zeitung

    Will Dein Vermieter nichts rausrücken? Gibts Probleme?

  9. #9
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    Original geschrieben von Peggy


    Will Dein Vermieter nichts rausrücken? Gibts Probleme?
    Peggy, wir sind uns noch nicht ganz sicher wegen der neuen Wohnung , entscheidet sich hoffentlich diese Woche.

    Wie ich unsere Vermieter kenne, wird es da Probleme geben, die vorherigen Mieter hatten arge Auseinandersetzungen bis hin zum Gericht.

    Gott sei Dank, sind wir im Mieterbund

  10. #10
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    Mieterbund ist immer gut da hängt ja auch 'ne Rechtschutzvers. dran, oder?

    Ich drück Dir die Daumen, daß die neue Wohnung perfekt wird und mit dem alten Vermieter klappts bestimmt auch er darf ja nur die Kaution zurückhalten, wenn irgendwas an der Wohnung Mängel aufweist

    LG
    Peggy

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