Hallo, kann mir vielleicht jemand helfen? Ich habe letztens wohl im Parkverbot (genau genommen nur "ausserhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen") gestanden. Nun bekomme ich heute zwei schriftliche Verwarnungen, die mit jeweils 10 EUR berechnet werden. Einmal eine morgens um 09:59 und einmal 18:04. Ist das denn korrekt? Kann ich zweimal wg. der gleichen Ordnungswidrigkeit verwarnt werden?

Reni