@ Leo

Du mußt sie nicht bezahlen, und auch nicht zurückschicken. Mir wurde mal von einer Buchhandlung ein Buch zugeschickt, und da hieß es, wenn ich es nicht bis zum Soundsovielten zurückschicke, gehen sie davon aus, daß ich es kaufen möchte. Super, dann hab ich Portokosten ohne daß ich was bestellt habe. Was wäre, wenn ich in Urlaub gewesen wäre, meine Nachbarin das Paket angenommen hätte, und diese Frist ohne meine Kenntnis abgelaufen wäre?
Ich ging damals noch zur Berufsschule, und mein Sozialkundelehrer hat den Fall angesprochen. Er meinte, daß man das weder zurückschicken noch bezahlen muß, auch wenn die mit ner Klage drohen. Es reicht, wenn man das Schreiben aufbewahrt, in dem man "erpreßt" wurde, den Artikel zu kaufen oder zurückzuschicken, und falls die den Betrag wirklich einklagen (was sie nie oder fast nie tun, sie hoffen eben nur, daß es ein paar "Dumme" gibt, die das dann tatsächlich bezahlen), kann man das beim Anwalt vorlegen und bekommt Recht.

Finde sowas eine Frechheit, wäre für mich ein Grund, da NIE wieder was zu kaufen oder zu bestellen.