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Thema: @Najana wg. meinem Ebay-Beitrag

  1. #1
    Registriert seit
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    Standard @Najana wg. meinem Ebay-Beitrag

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    DANKE!!!!

    Du hast mich grade absolut glücklich gemacht!
    Das mit dem Urteil habe ich auch schon gelesen, gilt wohl ab 7.11.01.
    Aber dass das Geschäft NICHTIG ist, finde ich klasse *aufundabhüpf*!

    Er hat tatsächlich geschrieben: "Ebay und Versandkosten übernimmt Käufer".
    Und dann hat er mir noch wesentlich mehr Ebay-Gebühren als die 4% berechnet.

    Ausserdem muss lt. Ebay-AGB´s der VERKÄUFER die Gebühren tragen!

    DANKE NOCHMAL,
    Angelika

  2. #2
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    6,248
    Hallo Angelika,

    jetzt muß ich aber doch nochmal der Fairness halber sagen, daß die Ebay-Gebühren auch tatsächlich mehr sind als 4%. Die Einstellgebühren kommen noch dazu, vielleicht war das Bild auch in der Galerie, mit Fettschrift etc...

    Aber jetzt ist das Thema ja hoffentlich vom Tisch!

    LG
    Amylove


  3. #3
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    Hallo Angelika,

    schön, wenn Dir mein Kommentar hilft...!

    Ich bin mir also sehr sehr sicher, daß Du im Falle eines Rechtsstreits mit diesem Argument gewinnen würdest.
    Muß aber betonen: ich bin kein Rechtswissenschaftler - diese Sachen weiß ich nur aus meinem BWL-Unterricht....

    @Amylove:
    Klar, Du hast Recht, die Ebay-Gebühren setzen sich ja zusammen aus der Einstellgebühr (irgendwo zwischen 0,50 DM und .....) und dann kommt nochmal die endgültige Verkaufsprovision (x % von der Verkaufssumme) dazu.

    Tatsache ist aber, daß die Ebay-Gebühren vom Verkäufer zu tragen sind (AGB vom EBAY) und nicht auf den Käufer übertragen werden sollen. Naja - das ist ja eh ein großer Streitpunkt unter den Ebay-Mitgliedern...

    Aber vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, ist der Kaufvertrag eben nichtig, weil zum Zeitpunkt der Auktion eben diese Gebühren ja nicht feststehen.
    Und ein Kaufvertrag, bei dem die Kaufsumme offen ist....ist meines Wissens automatisch nichtig......

    Zum Schluß nochmal @Angelika:
    Ehrlich gesagt - grundsätzlich bin ich aber auch der Meinung von einigen anderen...
    Ich finde, Du solltest das "Geschäft" abwickeln - denn eigentlich hat der Verkäufer nichts Falsches gemacht (Mal abgesehen davon, daß ich das mit der Ebay-Gebühr nicht okay finde....)

    liebe Grüße
    Najana

    P.S.
    Wenn wir noch mehr darüber schreiben wollen, sollten wir vielleicht ins Lifestyle-Forum wechseln, damit wir hier den Beauty-Talk nicht so "aufmischen".....



    [Diese Nachricht wurde von Najana am 15-11-2001 editiert.]

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