Der Täter im zweiten Urteil hätte auch mehr Strafe bekommen können und - finde ich - auch müssen. Ich finde auch die 3 Jahre Strafe für den Betonplattenwerfer o.k., er hat ja Totschlag billigend in Kauf genommen.
Es kommt auch immer auf den Verteidiger an. Der Statsanwalt im Fall der Schulhofprügelei hatte mehr gefordert, der Richter wollte wohl nicht so hart sein. Der Verteidiger des Jungen, der auf dem Schulhof seinen Mitschüler totprügelte, wurde interviewt und mir schien, als wäre er selbst verwundert über dies milde Urteil. Aber es ist eben sein Job, zu verteidigen.
Liebe Grüße
Cara
"Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)