Hallo!
Das hab ich gefunden:
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch, der sich gegen den oder die Erben richtet. Ein Recht zum Besitz von Nachlassgegenständen (Haus/ Autos etc) gibt der Pflichtteilsanspruch nicht.
Nicht allen gesetzlichen Erben steht der Pflichtteil zu. Nur die nächsten Familienangehörigen, das sind die Abkömmlinge (insbesondere Kinder und Enkelkinder), Eltern und der Ehegatte, werden von dem Pflichtteilsrecht erfasst.
Will der Erblasser einem Erben den Pflichtteil verweigern, so muss er das im Testament so verfügen. Das kann er allerdings nur, wenn der Erbe dem Erblasser oder seinem Ehegatten "nach dem Leben trachtet" - oder wenn der Erbe den Erblasser körperlich schwer misshandelt hat - oder der Erbe sich böswillig Unterhaltspflichten entzogen hat. Beides muss der Erblasser aber beweisen und zwar mittels Zeugen oder eidesstattlichen Versicherungen der Zeugen für den Fall, dass die Zeugen zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung schon verstorben sein könnten
Quelle: http://www.sr-online.de/fernsehen/1012/173313.html
lg, sharkzzz