Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 21

Thema: Erbrecht....gibt es eine Möglichkeit?

  1. #1
    Registriert seit
    10.12.01
    Beiträge
    5,300

    Standard Erbrecht....gibt es eine Möglichkeit?

    Anzeige
    ....jemandem auch seinen Pflichteil zu verweigern?

    Kann man das irgendwie "einrichten", daß man nach seinem Tod Person XY nichts hinterlässt.

    Ja, alles ausgeben, aber das mal ausgeschlossen.

    Bitte um Tips, wie man am besten verhindert, daß Person XY nichts mehr zusteht.

    Seltsam, ja, ich weiß, aber ich hab´s gerade eilig, kann nicht die ganze Story tippen

    Lg,
    Shiva
    Yes, yo! aha! Yes, yes!

  2. #2
    Registriert seit
    25.09.01
    Beiträge
    40,770
    Hallo!

    Das hab ich gefunden:

    Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch, der sich gegen den oder die Erben richtet. Ein Recht zum Besitz von Nachlassgegenständen (Haus/ Autos etc) gibt der Pflichtteilsanspruch nicht.
    Nicht allen gesetzlichen Erben steht der Pflichtteil zu. Nur die nächsten Familienangehörigen, das sind die Abkömmlinge (insbesondere Kinder und Enkelkinder), Eltern und der Ehegatte, werden von dem Pflichtteilsrecht erfasst.

    Will der Erblasser einem Erben den Pflichtteil verweigern, so muss er das im Testament so verfügen. Das kann er allerdings nur, wenn der Erbe dem Erblasser oder seinem Ehegatten "nach dem Leben trachtet" - oder wenn der Erbe den Erblasser körperlich schwer misshandelt hat - oder der Erbe sich böswillig Unterhaltspflichten entzogen hat. Beides muss der Erblasser aber beweisen und zwar mittels Zeugen oder eidesstattlichen Versicherungen der Zeugen für den Fall, dass die Zeugen zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung schon verstorben sein könnten

    Quelle: http://www.sr-online.de/fernsehen/1012/173313.html

    lg, sharkzzz

  3. #3
    Registriert seit
    22.06.04
    Ort
    berlin
    Beiträge
    2,499
    Jo, so kenne ich das auch.
    Am Pflichtteil kann eigentlich nicht gerüttelt werden. Schon bitter, dass man nicht vererben kann, wie man es möchte. Oder erben, wie man möchte

    Geld geniesst einen Wahnsinns-Schutz in diesem Land
    *abschweif*

  4. #4
    Registriert seit
    30.11.03
    Beiträge
    16,471
    Woher kommt denn dann dieser Spruch "Wenn Du das tust, dann wirst Du enterbt!" ???

    Also ich dachte auch immer, man könne sein GANZES Vermögen z. B. wohltätigen Zwecken stiften und die Verwandschaft enterben, wenn sie einem nicht passt???

    Das ist ja wirklich tragisch - da hilft in der Tat nur eins: Alles ausgeben
    It's easy to be morose and hard to be happy.

  5. #5
    Registriert seit
    25.09.01
    Beiträge
    40,770
    Enterbung
    Sie können in einer letztwilligen Verfügung auch jemanden enterben:
    "Mein Vermögen sollen meine beiden Töchter Johanna und Elke zu gleichen Teilen erben. Mein Sohn Sven soll nichts bekommen." (Bei der gesetzlichen Erbfolge hätten alle jeweils 1/3 bekommen.) Da Sven jedoch ein direkter Abkömmling ist, kann er dann immer noch den Pflichtteil fordern. Soweit ist bei nahen Verwandten die Testierfreiheit eingeschränkt.
    Sind aber keine Abkömmlinge mehr vorhanden, greift eine Enterbung voll durch:
    "Mein Vermögen soll mein Bruder Uwe allein erben. Meine Schwester Silke soll gar nichts bekommen". (Bei der gesetzlichen Erbfolge hätte beide je zur Hälfte geerbt.) Da Silke nicht Abkömmling des Erblassers ist, hat sie keinen Pflichtteilsanspruch und ist damit vollständig enterbt.
    © RA G. Kaßing, zuletzt geändert 25.02.2001

  6. #6
    Registriert seit
    19.11.03
    Beiträge
    5,801
    Was den Pflichtteil betrifft, würde mich interessieren, ob ich in jedem Fall benachrichtigt werde, wenn derjenige, der mir laut Gesetz einen Pflichtteil vermachen müßte, verstirbt

    Entschuldige, dass ich Deinen Thread für eine Frage mißbrauche, aber das passt gerade so gut

    Viele Grüße,
    Suha

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.01
    Beiträge
    5,300
    Suha, kein Problem, hier darf doch gern gefragt werden

    Danke, Sharkzzz, Du bist ja voll fit

    Mann ist das blöd, da gibt es quasi kein "Seiten-Türchen"?

    Ich werde auch nochmal Google wälzen, aber falls jm noch gut informiert ist, einfach posten

    LG,
    Shiva
    Yes, yo! aha! Yes, yes!

  8. #8
    Registriert seit
    15.10.01
    Beiträge
    1,063
    Original geschrieben von Suha
    Was den Pflichtteil betrifft, würde mich interessieren, ob ich in jedem Fall benachrichtigt werde, wenn derjenige, der mir laut Gesetz einen Pflichtteil vermachen müßte, verstirbt

    Du willst doch jetzt nicht sagen, dass du nicht mitbekommst, wenn deine Eltern, Geschwister oder Kinder sterben?!?!?!
    Wer A sagt, muss gar nichts!

  9. #9
    Registriert seit
    19.11.03
    Beiträge
    5,801
    @Noraly:

    es handelt sich in meinem Fall um meinen
    "biologischen Vater", den ich vor 20 Jahren das erste und letzte Mal gesehen habe.

  10. #10
    Registriert seit
    12.11.01
    Ort
    Ponyhof
    Beiträge
    22,219
    Anzeige
    Soweit ich weiss haben Kinder und die Ehefrau immer Anspruch auf den Pflichtteil da kann man so gut wie gar nicht daran rütteln ...

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 08.07.04, 15:58:54
  2. Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 03.12.03, 14:53:04
  3. Gibt es eine Möglichkeit,
    Von ansa im Forum That's Life
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 29.06.03, 12:33:27
  4. Gibt es nicht die Möglichkeit...
    Von Sternchen20 im Forum That's Life
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 23.01.03, 12:50:32
  5. Eine neue Möglichkeit...
    Von Amylove im Forum Beauty
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 28.11.01, 07:55:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •