... ich hole diesen alten thread mal wieder hoch, da ich mal wieder einen säumigen zahler habe...
ab wann darf ich denn das angebot für unterlegene bieter machen - es ist jetzt bereits aktiv, mich würde aber der zeitrahmen interessieren.
was ist denn normal? wann macht ihr das, falls das mal nötig war...
der fall: käufer hat ware am 3.06. ersteigert. ich habe ihn sofort danach kontaktiert wie er bezahlen möchte (französische emailadresse, spanischer name, heimatadresse in finnland...), er gab einsilbig paypal an. ich habe ihm eine zahlungsaufforderun per paypal mit englischer nachricht geschickt, am 4.6. . da hat er auch geantwortet, nämlich daß er die zahlungsaufforderung (die ich scheinbar nur auf deutsch schicken kann, da ich ein dtsch. paypalkonto habe) nicht versteht "don't understand your language" - soweit so gut, ich habe ihm postwendend einen vermerk geschickt, daß er einfach nur dem link folgen und bezahlen muß und in der zahlungsaufforderung ja noch die englische nachricht für ihn ist - er müsse nur runterscrollen...
seither ist nichts passiert. keine überweisung - obgleich alle meine bankdaten, auch für eine europaüberweisung - hinterlegt sind, keine nachricht mehr. und ich habe ihn noch zweimal danach angeschrieben sowie eine ebay-zahlungserinnerung verschickt inkl. erneuter paypalzahlungsaufforderung...
eigentlich habe ich schon keinen bock mehr und würde jetzt einfach gerne an den anderen bieter verkaufen bzw. diesem die ware anbieten...
was meint ihr?
lg, die susi.
Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)