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Thema: Mietrecht!

  1. #1
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    Standard Mietrecht!

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    Kennt sich jemand aus?

  2. #2
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    Kommt drauf an !

    Mieter oder Vermieter ?

    Gruß

    Caro
    Jede wird irgendwann mal fett.
    Und arm sein ist keine Schande.
    Und ausserdem: was will ich ??
    \"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???

  3. #3
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    Gehörst Du etwa zur "bösen Seite"?

    Ich bin Mieterin!Wohne seit über 4 Jahren dort,habe aber einen Vertrag über 5 Jahre unterschrieben.

    Da ich in einer anderen Stadt einen Umschulungsplatz bekommen habe,muss ich die Wohnung auflösen.Er verlangt das ich die Miete bis zum bitteren Ende zahle und er keinen Nachmieter akzeptiert.
    Habe in einem Rechtsforum gelesen das sich das Sonderkündigungsrecht vor Gericht nur schwer durchsetzen lässt,eben recht zu bekommen weil man beruflich weg muss.

    Renovieren schaff ich auch nicht mehr,dafür wollt ich ihm die Kaution überlassen.Das sieht er auch nicht ein.

    Deshalb wollt ich heimlich raus.
    Die Wohnung wär Besenrein also frisch geputzt und gewienert.Mietrückstände gibt es auch keine und für das Streichen überlass ich ihm dann eben die Kaution.

    Habe ich rein rechtlich was zu befürchten??

  4. #4
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    Ja, das hast du. Du wirst vertragsbrüchig. Das ist nicht lustig. Schlimmstenfalls bist du am Ende vorbestraft für den Rest deines Lebens. Das steht dann für immer und ewig in deinem pol. Führungszeugnis. Überleg es dir gut, ob das bißchen Kohle das wert ist.

  5. #5
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    Standard Vivian

    Dem kann ich nur beipflichten!!

    Gruß

    Caro
    Jede wird irgendwann mal fett.
    Und arm sein ist keine Schande.
    Und ausserdem: was will ich ??
    \"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???

  6. #6
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    Da wäre ja noch die "Gesetzeslücke" mit dem Untermieter.Lehnt er den ab soll ich befreit sein.

    Habe ich auch aus dem Rechtsforum.

    Ich vorbestraft??Wär ja echt der Hammer!!

    Wie oft habe ich Dokus gesehen in denen es darum ging das die Vermieter so oft die A....karte gezogen haben wenn sie mit Mietnomaden,Messies usw. zu tun hatten(fand ich selber auch nicht lustig)

    Die Wohnungen sahen teilweise so schlimm aus das sich die Vermieter die Renovierung nicht leisten konnten,Mietrückstände ohne Ende und immer hiess es der Vermieter wäre machtlos.

    Bei mir gibt's keine Schulden und eine Wohnung die Tip Top ist,ich überlass ihm 350 Euro (nur fürs streichen!!!!!)und ich soll belangt werden???*verwirrtbin*

  7. #7
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    trotzdem bleibt es ein vertragsbruch.

    überleg mal den umgekehrten fall.
    du hast einen vertrag über 5 jahre und nach 4 jahren sagt dein vermieter "am montag bist du draußen"....
    Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum ;o)

  8. #8
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    Original geschrieben von BadMouse
    trotzdem bleibt es ein Vertragsbruch.
    Dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!!

  9. #9
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    Nachmieter stellen
    Eine Möglichkeit, um das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, ist es den Nachmieter zu stellen. Das geht aber nur, wenn die sogenannte Nachmieter- oder Ersatzmieterklausel im Mietvertrag steht. Der Mieter muss dann bei Benennung eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag entlassen werden. Das Recht, vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, haben Mieter auch, wenn sie selbst gekündigt haben, und ihnen daraufhin von Vermieterseite angeboten wird, das Mietverhältnis bei der Nennung eines Nachmieters noch vor Ablauf der eigentlichen Mietfrist zu beenden.
    Bei Bestehen der Ersatzmieterklausel dürfen vom Mieter vorgeschlagene Nachmieter vom Vermieter nur dann abgelehnt werden, wenn gewichtige in der Person des Nachmieters liegende Gründe gegeben sind oder es ernsthafte Anzeichen für seine Zahlungsunfähigkeit gibt. Die Ablehnung von Nachmietern, nur weil sie Ausländer sind, ohne dass einer der oben genannten Gründe zutrifft, ist unzulässig.

    Auch die weitverbreitete Meinung, um eine Wohnung aufgeben zu können, genüge es, drei mögliche Nachmieter zu benennen, ist falsch!

    Ist keine Nachmieterklausel vereinbart worden, so ist eine Entlassung aus einem bestehenden Mietverhältnis nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Es müsste für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten, nicht ausziehen zu können. Von einer solchen Härte wird beispielsweise ausgegangen, wenn Mieter heiraten oder ein Kind erwarten und die gemietete Wohnung vor Ablauf der Mietfrist zu klein würde. Oder auch, wenn Mieter ihren Arbeitsplatz verlieren und in einer anderen Stadt neue Arbeit finden.
    Doch selbst wenn diese Umstände vorliegen, kann der Mieter die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nicht verlangen, wenn die verbleibende Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist (als kurz gelten z.B. drei Monate).

    Vielleicht wäre ein Beratungsgespräch bei einem entsprechenden Anwalt sinnvoll. Hier kann man vorher auch eine pauschale Beratungsgebühr erfragen. Und den Vertrag mitnehmen und auch mal genau lesen. Zudem gab es auch eine Reform und die Rechte des Mieters wurden erweitert.
    Möglicherweise genügt dann ein Schreiben vom Anwalt.
    Oder:http://www.mieterverein.de/
    Das man wegen einer Mietsache vorbestraft wird, halte ich im Übrigen für ein Gerücht.
    Lass Dich mal nicht einschüchtern.

  10. #10
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    ich kenne mich in Mietrecht, gerade in Deutschland, gar nicht aus. Aber das ist ja wirklich eine blöde Situation. In CH reicht e,s wenn man nur einen einzigen zahlungsfähigen Nachmieter stellt...
    Aber dass sich dein Vermieter dermassen auf sein Recht bezieht grenzt ja schon an Sturheit...

    Könntest du nicht für die Zeit einen Untermieter suchen?

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