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Thema: Rückgaberecht - Recht auf Geld zurück?

  1. #1
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    Standard Rückgaberecht - Recht auf Geld zurück?

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    Hallo!

    Wir haben gestern drüber diskutiert, wie das rechtlich aussieht.
    Eine Bekannte meinte, daß man alles innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann.
    Soweit so gut, der Meinung bin ich auch.

    Aber sie meinte auch, daß man das Recht hat, sein Geld bar zurückzubekommen (oder halt aufs Konto zurückgebucht) und sich nicht mit einem Gutschein zufriedengeben muß.
    Stimmt das?

    Mir wurde die Rückzahlung in einem kleinen Schuhladen nämlich mal verweigert (Rückgabe nach einem Tag), obwohl mir das wirklich lieber gewesen wäre.

    Jetzt wüßte ich natürlich gerne, ob ich in Zukunft aufh mein Recht pochen und das Geld zurückkriegen könnte oder weiterhin die Gutscheine akzeptieren muß.

    vg, sharkzzz

  2. #2
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    Nein, so einfach ist das nicht. Das geschieht aus Kulanz. Schau mal hier:

    http://www.garantiezeit.de/html/umta...rleistung.html
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  3. #3
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    soweit ich weiss, ist die Rücknahme fehlerfreier Ware freiwillig, d.h. die Geschäfte müssten nicht mal die Ware zurücknehmen und dürfen dann entsprechend auch Geld oder Gutschein dafür rausgeben
    Ich will Sommer!

  4. #4
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    Sharkzz:
    mich würde mal interessieren, wie du in so einem Fall handeln würdest, wenn du der Besitzer des kleinen Schuhladen wärst.

    LG Ini

  5. #5
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    Danke, Mädels, dann hatte ich doch Recht!

    @ ini

    In dem Fall hätte ich mir (der Kundin) das Geld ausgezahlt.
    Ich war nämlich schon beim Kauf unsicher und skeptisch, weil ich normalerweise 41 hab und die Schuhe nur 40 waren.
    Zuhause hatte ich sie dann nochmal für ein paar Minuten an und hab dann schnell gemerkt, daß das am großen Zeh drückt - also eindeutig zu klein.
    Ein guter (und ehrlicher) Schuhverkäufer hätte mir das gleich sagen sollen, aber der hat mir - im Gegenteil - noch zu den Schuhen geraten.

  6. #6
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    Ach ja, normalerweise (gerade nach der unkulanten Aktion vom letzten Jahr) frage ich vorm Kauf wie das mit dem Umtauschen aussieht und entscheide dann, ob ich (bei Unsicherheit) das Teil überhaupt mitnehme.

  7. #7
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    Na das ist ja schon ein Saftladen, der dir da zu zukleinen Schuhen geraten hat. In diesem Fall, hätte ich sie auch zurückgegeben.

    LG Ini

  8. #8
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    Ich kaufe auch nur noch in grossen Läden ein ... da ist es nie ein Problem mit dem Umtausch, für mich sind H&M und Zara vorbildlich, hatte da noch nie Probleme...

  9. #9
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    Naja, also eigentlich unterstütze ich schon ganz gern die kleinen Händler - aber beim Umtauschen sind die großen Ketten schon meist flexibler, das stimmt (sie können es sich aber auch besser leisten).

  10. #10
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    Solang die Sachen defekt sind, kannst du jederzeit binnen 2 Jahren umtauschen, das regelt das Schuldrecht. Und du kannst auf Geld pochen. Hat mir mein Chef neulich gesagt, als mir ein paar Turnschuhe nach ner Woche tragen kaputt gingen. Er sagte, wenn die sich weigern, Ihnen das Geld zurückzugeben, schreib ich denen nen Brief.

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