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Thema: ZA-Rechnung

  1. #1
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    Standard ZA-Rechnung

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    Hallo,

    habe hier ein etwas teures Problem mit meinem Zahnarzt:
    Mein ZA war der Meinung, dass mir ein Air-Flow guttun würde, eine Füllung gegen Keramik ausgetauscht werden sollte. Dafür wollte er 75€ haben, da die KK nicht alles bezuschusst.
    Bis dahin OK.
    Beim letzten Termin hat er o.g. durchgeführt und zusätzlich ein Mini-Loch "gestopft" und am Backenzahn meinen aufgerauhten Zahnschmelz "wegpoliert" (ein Überbleibsel von der Zahnspangenzeit), nichts von weiteren Kosten erwähnt.

    Heute flattert mir eine 160€-Rechnung ins Haus

    Sorry, aber ich hätte mir gewünscht, dass er VORHER sagt, dass es teurer wird.
    Ich werde am Di da anrufen, aber ich war heute doch sauer über diese Vorgehensweise.

    VG

  2. #2
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    Das finde ich aber sehr dreist von deinem ZA. Ich würde dem gehörig die Meinung sagen u die 160€ nicht bezahlen.

    Darf der das überhaupt? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass meine ZA mir eine Rechnung schickt, ohne mich VORHER zu informieren, sodass ich entscheiden kann ob ich das Service in Anspruch nehmen möchte.

  3. #3
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    zumindest mal muss er jeden kostenpunkt in der rechnng einzeln aufführen. bist du privatpatient?
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  4. #4
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    Hallo,

    bin keine Privatpatientin, warum?
    Ich habe keine Ahnung was da geschehen ist, aber am Di wird er mir das erklären müssen.

    VG

  5. #5
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    ja, geh da ruhig hin, Rechenschaftspflicht hat er. Er hätte explizit vorher sagen müssen, was und wie viel (circa) du privat bezahlen musst,ich lasse z.B. bei Zahnreinigung meinen Patienten vorher einen Kostenvoranschlag ausdrucken, den sie mir dann auch unterschreiben müssen, vorher darf ich gar nicht anfangen. Ist aber bei uns in der Klinik so Vorschrift, ob die in der Praxis das müssen weiss ich nicht.
    Ich hatte gefragt,ob du Privatpatientin bist, weil das dann anders läuft,die kriegen eine Rechnung geschickt,wo alle Punkte einzeln mit Kosten aufgeführt sind. Bei Privatpatienten darf man auch einen höheren Satz abrechnen, allerdings nur mit Begründung
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  6. #6
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    Hallo,

    Danke Dir

    VG

  7. #7
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    Das Problem in deutschen Landen ist, dass jeder Arzt auch Geschäftsmann ist. Für den ZA gilt das natürlich nochmal verstärkt.
    Imho hast Du 2 Möglichkeiten- entweder Du zahlst oder Du gehst zum Anwalt.
    Ich schätze, es dürfte mit einem Brief vom Anwalt erledigt sein. Aber der kostet auch Geld.

  8. #8
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    Ich würde da sicher erst mal keinen Anwalt einschalten. Anruf oder Brief müsste genügen, die Aktion die er da geliefert hat ist nämlich nicht legal. Du musst vorher Bescheid wissen.
    Konsumentenschutz gibts auch noch, sollte ihm das Ganze nicht zu peinlich sein..

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