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Thema: Rechtsfrage - Wer weiß bescheid?

  1. #11
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    Wende Dich doch an eine Verbraucherzentrale?

  2. #12
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    danke euch für die tipps. es ist echt ärgerlich. wie bitteschön soll man denn so einen mängel nachweisen? ich bin ja kein experte in sachen edelstahl!
    ich will ja auch nicht mein geld zurück, sonder eine andere uhr!
    na mal sehen, die chefin bekommt jedenfalls was zu hören von mir

    liebe grüße
    zoe*

  3. #13
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    ich hab im Rechtskurs (zwar nur ein Grundkurs aber immerhin *g*) gelernt, dass die Beweislast innerhalb der ersten sechs Monate beim Verkäufer liegt, erst dann geht sie an den Käufer über. D. h. erst wenn die Uhr älter als 6 Monate ist, musst Du beweisen, dass es sich wirklich um einen Mangel handelt und die Kratzer nicht durch Nachlässigkeit deinerseits entstanden sind.

    Wie alt ist die Uhr denn?
    \"I miss New York. I still love how people talk to you on the street - just assault you and tell you what they think of your jacket.\"

    - Madonna -

  4. #14
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    ach ja: Bei der Verbraucherzentrale zahlt man was für eine Beratung. Hier in Köln sind das um die 10 Euro, für eine Rechtsberatung nehmen die 30 Euro. Lohnt sich nicht unbedingt für eine Uhr.
    \"I miss New York. I still love how people talk to you on the street - just assault you and tell you what they think of your jacket.\"

    - Madonna -

  5. #15
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    die uhr ist ca. 14 monate alt. nach der ersten reparatur (neues gehäuse) war sie aber nach 2 wochen schon wieder erheblich verkratzt. verkratzt ist nur das gehäuse, das uhrenglas sieht noch top aus!
    kann doch nicht sein, das bei normalen gebrauch das gehäuse so dermaßen kratzempfindlich ist. eine uhr ist doch nun mal ein gebrauchsgegenstand! ich kauf sie ja nicht, um sie dann nur anzuschauen!

    liebe grüße
    zoe*

  6. #16
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    wie alt war die Uhr dann bei der 1. Reparatur? Wenn sie älter als 6 Monate war, dann sieht's wohl schlecht aus. Dann hättest Du das eher sofort, nachdem Dir das das 1. Mal aufgefallen ist, reklamieren müssen.

    Ich hab eine Swatch, die ist knapp 1 Jahr alt, da ist noch nichts zerkratzt (und ich bin echt sehr tollpatschig). Meine Freundin hatte auch mal eine Fossil und das gleiche Problem. Eine Fossil-Uhr werde ich mir schon mal nicht kaufen, so viel steht fest.
    \"I miss New York. I still love how people talk to you on the street - just assault you and tell you what they think of your jacket.\"

    - Madonna -

  7. #17
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    @Biene79
    Der Link sagt leider aus, dass man nur im ersten halben Jahr wirklich gute Karten hat. Danach scheint man letztendlich auch auf die Kulanz der Firmen angewiesen zu sein.
    Für uns Verbraucher heisst das-bei einem Mangel sofort reklamieren und nicht erst 1 Jahr warten. Und wirklich nachvollziehbar ist es ja auch nicht, wenn man mit einem von Anfang an bestehenden Mangel erst nach über einem Jahr ankommt.

    Der Nachweis eines Mangels könnte in zoe's Fall vielleicht eine Bestätigung eines Uhrmachers sein, dass das Uhrgehäuse von minderwertiger Qualität ist.

  8. #18
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    Das kann am Edelstahl liegen. Und dann kann man leider gar nichts machen. Hier haben ja einige geschrieben, dass sie die gleichen Probleme bei Fossil-Uhren haben.
    Die ersten Uhren von denen waren sehr schön, robust, aber vielleicht hat die Firma dann ihre Zulieferer gewechselt? Und da kann der Verbraucher gar nichts machen. Und der Uhrmacher kann auch nicht erkennen, welch ein Edelstahl es ist.
    Und nach einer so langen Zeit hast du keine Möglichkeit mehr. Nach dieser Zeit sind es eben Gebrauchsspuren.
    Vielleicht sich noch mal ans Alsterhaus wenden und auf deren Kulanz hoffen? Denn die möchten dich ja als Kundin behalten.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  9. #19
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    ich denke als beweis muß doch gelten, das bereits nach 2 wochen nach erhalt der reparierten uhr (neues gehäuse) das gehäuse schon wieder erhebliche kratzer aufweist! außerdem hab ich ich die uhr ja auch erst auf anraten der verkäuferin die uhr einschicken lassen! sie hat ja zu mir gesagt, das wäre nicht normal!

    liebe grüße
    zoe*

  10. #20
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    Original geschrieben von zoe*
    ich denke als beweis muß doch gelten, das bereits nach 2 wochen nach erhalt der reparierten uhr (neues gehäuse) das gehäuse schon wieder erhebliche kratzer aufweist! außerdem hab ich ich die uhr ja auch erst auf anraten der verkäuferin die uhr einschicken lassen! sie hat ja zu mir gesagt, das wäre nicht normal!
    Aber der Hersteller könnte auch sagen, das Du die versehentlich hast fallen lassen.....

    Ist nicht böse gemeint, ich würde mir nur nicht sooooo viele Hoffnungen machen. Ich wünsch Dir das Du sie umgetauscht bekommst, keine Frage!
    Stricken ist das neue Yoga

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