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Thema: Rechtsfrage - Wer weiß bescheid?

  1. #1
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    Standard Rechtsfrage - Wer weiß bescheid?

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    hallo ihr lieben,

    ich habe ein kleines problem und hoffe ihr könnt mir helfen. vor ca. einem jahr habe ich mir eine fossil-uhr gekauft. ich war sehr glücklich mit dem kauf, bis ich feststellen mußte, das das gehäuse total anfällig für kratzer ist. das gehäuse der uhr sah nach kurzer zeit total verkratzt aus, obwohl ich sie ganz normal benutzt habe (ich arbeite am schreibtisch!).
    bin nach knapp einem jahr in die uhrenabteilung des alsterhauses gegangen, weil mir eine bekannte dazu riet, die uhr evtl. zu reklamieren. die verkäuferin dort meinte auch, das sei nicht normal und hat die uhr eingeschickt.
    nach ca. 5 wochen kam die uhr mit einem neuen gehäuse zurück.
    bereits nach zwei wochen waren aber wieder erhebliche kratzer zu sehen, so das ich die uhr wieder zurückbrachte. ich sagte, das ich mir lieber ein anderes modell aussuchen möchte, da meines erachtens nach das gehäuse (edelstahl) von minderwertiger qualität sei.
    die uhr wurde wieder an fossil geschickt mit bitte um eine gutschrift. fossil will aber keine gutschrift geben und hat lediglich einen kostenvoranschlag in höhe des kaufpreises gesendet.
    ich war damit natürlich nicht einverstanden und bat die verkäuferin um eine gutschrift des alsterhauses. ihre chefin will dies aber nicht tun, da sie der meinung ist, es seien gebrauchsspuren. die uhr wird nun von fossil zurückgefordert und ich soll dann mit der chefin persönlich sprechen. könnt ihr mir sagen wie die lage rein rechtlich für mich aussieht?
    wäre euch für einen rat sehr dankbar!

    liebe grüße
    zoe*

  2. #2
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    Wie das rechtlich aussieht weiss ich leider auch nicht. Aber meine Big Tic hat das selbe Problem wie Deine. Die sieht aus wie Sau Die Kaleidos, die ich noch hab sieht nicht zerkratzt aus, die ist total robust.

  3. #3
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    Meine relativ neue Fossil ist auch ziemlich zerkratzt....
    Kann mir mal bitte einer das Wasser reichen?

  4. #4
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    rechtlich sieht's meines Wissens so aus, dass Du Fossil 3 mal die Möglichkeit der Nachbesserung geben musst. Wenn's dann immer noch nicht in Ordnung ist, kannst Du den Kaufpreis zurückfordern. aber die 3 Mal musst Du denen schon geben...
    \"I miss New York. I still love how people talk to you on the street - just assault you and tell you what they think of your jacket.\"

    - Madonna -

  5. #5
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    @ MrsMiaWallace

    sie wurde erst einmal von fossil "nachgebessert". jetzt beim zweiten mal wollte sie die reperaturkosten in höhe des kaufpreises von mir!!!!

  6. #6
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    Das ist auf jeden Fall nicht rechtes. Reperaturkosten in Höhe des Kaufpreises sind ja Schwachsinn, da kann man sich ja direkt eine neue Uhr kaufen.

  7. #7
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    na dann würde ich denn mal in den Allerwertesten treten, also echt! Sowas regt mich echt auf, wenn Unternehmen meinen, sie könnten Verbraucher verarschen.

    Ich würde da jedenfalls einen Aufstand machen und den Geschäftsführer von dem Laden verlangen. Mach denen klar, dass Du weißt, dass sie bei mangelhafter Ware bis zu 3 mal nachbessern müssen und das natürlich ohne weitere Kosten für Dich.

    Nach dem 3. Mal kannst du den Kaufpreis zurückverlangen oder sie müssen Dir eine neue Uhr geben. (die kannst Du ja dann gleich bei ebay verkaufen)
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    - Madonna -

  8. #8
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    Hi Zoe*,

    das Problem ist, das Du denen eine Mangel nachweisen mußt! Die können ja auch sagen, das Du die Uhr über Asphalt geschleift hast und jetzt eine neue willst.
    Mal ganz überspitzt ausgedrückt.

    Ich kann Deinen Ärger verstehen, aber ich denke Du hast wenig Chancen. Das erste Mal werde die das aus Kualnz gemacht haben.

    Solange Du keinen Mangel nachweisen kannst, hast Du auch keinen Anspruch auf Nachbesserung und dann nach 3 Mal Nachbesserung Wandelung.

    Nervig ich weiß, ich würde auch erstmal einen Aufstand machen und hoffen das es hilft.

    LG Biene
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  9. #9
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    Hier mal was zur Gewährleistung:
    http://www.mdr.de/ratgeber/recht_ver...n/1227194.html

  10. #10
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    Hier mal was zur Gewährleistung:
    http://www.mdr.de/ratgeber/recht_ver...n/1227194.html
    Das hilft hier aber nicht weiter. Denn das Problem ist, das sie den Mangel nachweisen muß! Fossil wird mit normalen Nutzungsspuren bzw. eigenes Verschulden durch den Kunden argumentieren.

    Dazu sagt der Link nichts aus....
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