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Thema: Brauche dringend Hilfe!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!! Riesen-Ebay-Ärger

  1. #1
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    Standard Brauche dringend Hilfe!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!! Riesen-Ebay-Ärger

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    Hallo Beauties,

    ich glaube, ich kriege einen Riesenärger mit Ebay.

    Ich hab doch die Versteigerung für diese Meteorites-Puderdose gewonnen. Nachher hab ich erfahren, dass die Dose nur aus Plastik ist statt aus Metall.

    Ich habe den Verkäufer angemailt und in freundlichem Ton gebeten, vom Kauf zurücktreten zu dürfen. Ebay-Gebühren-Erstattung hab ich natürlich auch angeboten.

    Aber dieser knallharte Mensch will mich nicht da rauslassen und "erwartet meine Überweisung". Er schreibt, es stünde mir frei, die Dose weiterzuverkaufen.

    SCHEISSE!!!

    Was kann ich machen? Was drohen mir für rechtliche Konsequenzen, wenn ich die Dose nicht abnehme? Nur der Ausschluss aus Ebay? Oder kann ich gezwungen werden, das Zeug zu kaufen?

    Helft mir!!!!!
    Angelika

  2. #2
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    Hallo Angelika,

    also soweit ich weiß, gibt es für Dich letztendlich keinen Zwang, die Dose tatsächlich zu kaufen. Wende Dich doch mal an Ebay mit der Geschichte.

    Also ich würde mich erstmal nicht vom Verkäufer einschüchtern lassen. Bei Ebay gibt es öfter mal sowohl Verkäufer als auch Käufer, die knallhart und ehrlich gesagt teilweise auch ganz schön primitiv auftreten und sofort loskreischen.

    Andererseits muß ich aber auch sagen, daß es Dir hoffentlich eine "Lehre" war, d.h. daß Du Dich vorher genau über den Gegenstand erkundigst. Ich habe auch gerade am Anfang viele Fehlkäufe gemacht und wenn es meine Schuld war, habe ich auch in den sauren Apfel gebissen und die Ware abgenommen. Anders sähe es aus, wenn der Verkäufer Dir vergegaukelt hätte, es wäre die tolle teure Metalldose. War denn kein Bild dabei???

    Also, Fazit:
    Ich denke, daß Du im schlechtesten Fall eine negative Bewertung bekommst. Aber den Verkäufer kann ich auch ein bißchen verstehen, auch wenn sich dann wirklich freundlicher hätte ausdrücken können.

    Bei Ebay gibt es eine Rubrik Hilfe/FAQ. Schau doch auch noch mal dort!

    LG
    Amylove

  3. #3
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    Hi Amylove,

    ich weiss ja, dass es ganz allein meine Schuld war, dass ich so viel geboten habe.

    Es war ein Bild von der Dose dabei, ich konnte aber nicht erkennen, ob es die Luxus-Dose war.
    Also hab ich den Verkäufer angemailt und um Auskunft gebeten.
    Er hat mir geschrieben, dass die Dose aus Plastik ist.
    Allerdings kam die Mail so spät an, dass ich sie nicht mehr lesen konnte.
    Ich komme ja am Wochenende nicht an mein E-Mail-Konto auf der Arbeit ran.

    Aus Angst, die Luxusdose zu verpassen, hab ich trotzdem von Zuhause aus weitergesteigert, ich blödes Ding. Und jetzt habe ich den Ärger am Hals.

    Ich sehe nicht ein, dass ich diese blöde Plastikdose für 81.- DM + Gebühren und Porto kaufen soll, die ich neu für 69.- DM im Douglas kriege!

    Angelika

  4. #4
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    Hallo Angelika,

    ja, ich habe es gerade in dem anderen Posting von Dir gelesen, daß die Dose günstiger ist.

    Hast Du ihm das alles schon in freundlichem Ton plausibel gemacht? (Sag mal, wärst Du so freundlich, mir den Namen zu mailen, damit ich den Verkäufer in Zukunft meiden kann? <mobb> )

    LG
    Amylove


  5. #5
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    Hallo, das ist ja echt ein schöner Mist! Aber wie die anderen auch schon gesagt haben, wende Dich an ebay und beschwere Dich! Und wenn die Dose bei Douglas billiger ist, dann kannst Du es dem Verkäufer ja auch nochmal sagen, daß es Betrug ist. Wenn er eh schon schnippig auf Deine nette Fragen geantwortet hat, dann hast Du eh schlechte Karten, noch eine gute Bewertung zu bekommen. Ich verkaufe und kaufe auch bei ebay und habe gute sowie sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Ich habe auch schon negative Bewertungen, die ungerechtfertigt sind. Aber leider kann man da nichts machen.
    Nur ein Tip für die Zukunft:

    Bevor Du mitbietest, solltest Du den Verkäufer mit Fragen löchern !!! Wenn er nicht auf die Fragen antwortet, dann würde ich nicht mitbieten! Und schaue Dir vor einem Gebot auch mal seine Bewertungen an. Manchmal hilft es.

    Also, ich hoffe, daß es noch zum Guten für Dich ausgeht !!!


  6. #6
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    Hi Amylove,

    hab dir den Schriftwechsel und den Ebaynamen des Menschen gemailt.

    Liebe Grüsse,
    Angelika

  7. #7
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    Hi Bart,

    ich kann mich doch bei dem Typen schlecht beschweren, dass die Dose bei Douglas neu billiger ist, als bei ihm gebraucht.
    Es ist ja mein Fehler, dass ich so blöde bin und soviel geboten hab. Ich hatte sogar einen Bietagenten eingesetzt und wäre bis 120.- DM gegangen. Das hielt ich für ein Schnäppchen, die Luxus-Dose kostet neu immerhin 230.- DM. Der hat sich bestimmt kaputtgelacht!

    Liebe Grüsse,
    Angelika

  8. #8
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    Hihi, keine Angst, den Bietagenten sieht man als Verkäufer nicht! (jedenfalls nicht den Endbetrag des letzten Bieters)


  9. #9
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    Also es tut mir ja leid, das sagen zu müssen, aber erst vor wenigen Wochen kam ein neues Urteil raus, dass Gebote bei Onlineauktionen absolut bindend sind, sofern nicht eine Täuschung über den zu versteigernden Gegenstand DURCH DEN VERKÄUFER vorliegt. Ich hatte mir die Auktion letztens auch angeschaut und er hat ja in keinster Weise suggeriert, dass die Dose aus einem anderen Material als Plastik ist und auch auf Deine Anfrage korrekt geantwortet. Für Deinen gesteigerten Betrag bist Du selbst verantwortlich und wenn Du steigerst ohne genaue Kenntnis über den Gegenstand zu haben, bist Du grob gesagt selber schuld.

    Dass der Verkäufer sofort pampig antwortet hätte natürlich nicht sein müssen, aber im Endeffekt bist Du auf seinen guten Willen angewiesen, um aus der Sache irgendwie rauszukommen. Wobei ich bei der Reaktion nicht damit rechne, dass das überhaupt der Fall sein wird. Mir scheint eher, dass ist einer, der gerne viel Geld mit nichts macht - aber wie gesagt, wenn jemand ohne genaue Kenntnis drauf eingeht, ist das nicht Fehler der Verkäufers.

    Andererseits ist natürlich die Frage, ob dieser Mensch wegen DM 120,- (?) direkt einen Anwalt konsultiert und das Geld einklagt Ist die Frage, ob Du eine schlechte Bewertung haben möchtest, dafür aber DM 120,- reicher bist oder eben ärmer und dafür mit guter Bewertung.

    Sieh es auf jeden Fall als Lehre an!

    VG,
    Alex

    [Diese Nachricht wurde von Meg26 am 13-11-2001 editiert.]

  10. #10
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    Hallo,

    ich versuche mal, alles zu entwirren.
    Betrug wird´s nicht sein, denn dazu hätte der Verkäufer vortäuschen müssen, die Dose sei aus Metall und nicht aus Plastik. Auf Anfrage hat er ja dann auch geschrieben, daß sie aus Plastik ist.
    Daß Angelika diese Antwort nicht mehr lesen konnte, ist sozusagen ihr Pech. Auch wenn der Verkäufer ziemlich spät antwortete, kann man ihm letztendlich nichts vorwerfen. Die Situation für Angelika verschelchtert sich dadurch, daß sie trotzdem weiterbot. Der Verkäufer kann ja nicht wissen,daß sie an bestimmte mails zu Hause nicht rankommt.
    Zwischenergebnis: Man geht rechtlich davon aus, daß beide Seiten erwachsen und geschäftsfähig sind und wissen, was sie tun. Wenn Angelika die Dose für 81,- ersteigern möchte, soll sie das tun.Hat sie nun erst mal auch, sprich, sie hat den Verterag am Hals.
    Nun gibt es noch die lustige Konstruktion der Anfechtung eines Vertrages.Ein sog. Inhaltsirrtum scheidet aus, da es ja im wesentlichen auf die meteorites-Kugeln ankommt, diese angeboten und auch gewollt wurden.Evl. könnte sie wegen Eigenschaftirrtums §119 II BGB anfechten-das betrifft "verkehrswesentliche Eigenschaften" der Sache. Dazu gehört jeder wertbildende Faktor, soweit er die Sache selbst kennzeichnet. Der Preis als solcher gehört nicht dazu!! Ich könnte mir vorstellen, daß eine Metalldose einen anderen wertbildenen Faktor hat als die Plastikdose, aber ob das ein Richter auch so sehen würde- fraglich, fraglich, es sei denn, man hat eine Richterin, die selbst Guerlain benutzt, dann weiß sie das natürlich:-))
    Wenn Angelika also anfechten könnte, heißt das folgendes: Der Vertrag wird nichtig- sie muß die Dose also nicht abnehmen und die 81,- bezahlen. Die Auslagen, die der Verkäufer hatte, also z.B. ebay-Gebühren, müßte sie trotzdem tragen, denn schließlich hat sie sich über die Eigenschaft geirrt und nicht der verkäufer...

    Was also tun? Noch mal darauf hinweisen, daß sie sich geirrt hat. Schickt er das Ding einfach zu, und sie nimmt es nicht ab, riskiert sie eine Klage, in der man diese Dinge dann erörtern müßte. (Allerdings- für 81,- DM ne Klage, scheint lächerlich, aber es gibt solche Leute...)Verliert sie, trägt sie alles, gewinnt sie,hat sie evl. Anwaltskosten am Hals-ganz sicher mehr als 81,- DM.
    Scheint also die zähneknirschene praktischste Methode zu sein, das Ding zu nehmen und weiterzuverkaufen- den Verlsut als "Mann, bin ich blöd!" abzuschreiben.

    Viele Grüße
    Sabine

    [Diese Nachricht wurde von huguenin am 13-11-2001 editiert.]

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