Hallo!
Ich hab gerade eine Freundin angerufen (Versicherungskauffrau): das hat mit Mietsachschäden nichts zu tun und müsste eigentlich von der Versicherung übernommen werden.
Ausnahme: der Fernseher geht direkt beim Anmachen kaputt - das wäre dann kein Fall für die Haftpflicht, weil das dem Besitzer wohl genauso passiert wäre.
Ich würde da nochmal nachhaken.
Was habt Ihr denn gesagt, wie es passiert ist?
vg, sharkzzz