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Thema: Versicherungsfrage

  1. #1
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    Standard Versicherungsfrage

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    Hallo

    ich hab da mal eine Frage... Uns ist ausgerechnet im Hotel was doofes passiert... wenn in einem Hotel ein Fernseher '(im Ausland) durch einen dummen Unfall zu Bruch geht, und man hat eine normale Haftpflichtversicherung, müsste dies doch übernommen werden, oder?

    Ich hab eben bei einer großen Versicherung angerufen, um den Schaden zu melden, und mir wurde recht barsch und platt mitgeteilt, daß dies durch die sog. Mietsachschadenklausel ausgeschlossen sei

    ich finde das ganze ziemlich dumm, denn wir hatten noch nie einen Fall für unsere Haftpflicht und werden jetzt so abgespeist... unsere police.no. hab ich schon dem Hotel mitgeteilt in gutem Glauben, dies sei wohl mit in der Haftpflicht drin.

    Wer hat einen Rat? ist die Versicherung dazu berechtigt? Soll ich versuchen, die Sache auf dem Weg der Kulanz regeln zu lassen?

    LG Vania

  2. #2
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    Hallo!

    Ich hab gerade eine Freundin angerufen (Versicherungskauffrau): das hat mit Mietsachschäden nichts zu tun und müsste eigentlich von der Versicherung übernommen werden.
    Ausnahme: der Fernseher geht direkt beim Anmachen kaputt - das wäre dann kein Fall für die Haftpflicht, weil das dem Besitzer wohl genauso passiert wäre.

    Ich würde da nochmal nachhaken.

    Was habt Ihr denn gesagt, wie es passiert ist?

    vg, sharkzzz

  3. #3
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    Hallo Sharkzzzy

    danke für deine schnelle Reaktion. Das hört sich doch schon mal gut an... Wir haben noch gar nichts zu dem wie und warum gesagt, denn mein Mann (dem das passiert ist) befindet sich seit gestern auf G-Reise in Kiev (nein, nicht zum GrandPrix ) und wir sind erst seit Sonntag spätabend wieder in Deutschland... Ich wollte nur eine Schadensmeldung machen, damit die schon mal Bescheid wissen, daß etwas passiert ist und das ganze nicht verzögert wird.

    Ich habe noch nie eine Haftpflicht in Anspruch genommen und fand es ganz schön blöde, wie platt die Dame mir über den Mund gefahren ist.

    Der Fernseher war nicht befestigt (stand auf so einem Metallding - wie im Krankenhaus, so eine Wandhalterung eben). Und ist bei Berührung aus fast 2m Höhe runter gefallen.

    Was das Beste ist, meine Jüngste (9 Wochen) hatte die ganze Zeit direkt darunter geschlafen (das dritte Bett stand genau unter dem TV) und wir wussten ja gar nicht, welcher Gefahr wir sie unwissend ausgesetzt hatten. Der Schock saß tief, als der Fernseher runter kam.Wir können nur von Glück reden, daß nur der Fernseher zu Bruch gegangen ist, und niemand an Leib und Leben Schaden genommen hat.

    Mein Mann kommt erst am Freitag aus der Ukraine wieder, aber ich möchte das bis dahin eigentlich schon vom Tisch haben. Seltsam fand ich auch, daß diese Dame dann direkt schon anfing zu erzählen, daß wir ja NUR eine Haftpflicht hätten und ganz geringe Prämien zahlen würden. Dabei sind wir seit mind. acht Jahren bei der Versicherung (vorher hatte ich keine...) und es ist nie etwas passiert...

    Sie meinte, sie würde mir jetzt ein Formular zusenden, aber sie hätte das nicht zu entscheiden, obwohl sie mir ziemlich ruppig gesagt hat, daß mit einer Erstattung schon mal gar nicht zu rechnen sei.

    Ich muß mir unbedingt die AGBs der Versicherung raussuchen...

    Liebe Grüße
    Vania

  4. #4
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    Hm, das klingt aber eigentlich eher so, als ob das Hotel dafür haften müßte - es ist doch nicht normal, daß ein Fernseher aus so großer Höhe (2 m!!!) bei bloßer Berührung runterfällt.
    Da hätte ja jetzt auch wer weiß was passieren können!
    Wenn Dein Mann jetzt versehentlich, mit voller Wucht drangestoßen und das Gerät deswegen runtergefallen wäre - dann wäre das eindeutig Eure Schuld, aber so auch? )

    Hast Du Deine Haftpflicht bei einem Direktversicherer?
    Ansonsten würde ich mal direkt beim Eurem Versicherungsvertreter anrufen, die zeigen normalerweise etwas mehr Engagement.

  5. #5
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    definitiv (Ich habe den Job gelernt): ist ein nicht versicherter Schaden, weil Du das Zimmer mit der Einrichtung gemietet hast. Und bitte- wenn ein Schaden nicht versichert ist, wird ihn keine Versicherung nur deswegen zahlen, weil Du noch nie einen Schaden hattest. Wenn Du einen guten Vertreter hast, ist natürlich eine nettere Auskunft und evtl. eine Kulanzregelung möglich. Aber die Sache bleibt die gleiche. Also nicht gleich wieder auf die blöden Versicherungen schimpfen, wir haben halt vertraglich festgelegte Bedingungen.

  6. #6
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    So, jetzt hab ich nochmal meine Freundin angerufen und sie hat in den Bedingungen nachgelesen, Rebecca hat Recht!
    Elektro- und Gasgeräte sind in gemieteten Räumen von der Versicherung ausgeschlossen.
    Sie hatte letztens den Fall, daß ein Kunde in einem Hotelzimmer mit Rotwein was verschmutzt hatte (Teppich, Bett?) und das hat sie gezahlt - und auch angenommen, daß das beim Fernseher dann auch so wäre.

  7. #7
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    ...aber das war doch nicht unsere Schuld, daß der Fernseher so mangelhaft angebracht war...

    Wofür hat man denn eine Haftpflichtversicherung, wenn sie dann (im Schadensfall) den Kunden im Regen stehen lassen???

    Also tut mir leid, ich habe dafür echt null Verständnis, daß Elektro und Gasgeräte ausgeschlossen sein sollen... Ich werde einen netten Brief aufsetzen und hoffe (falls das wirklich als Regelfall ausgeschlossen sein sollte) auf eine KUlanzregelung, denn schließlich ist es wenn überhaupt eine schuldhafte Handlung des Vermieters, den Fernseher in so großer Höhe nur so mangelhaft (bzw gar nicht) zu montieren... Und hinzukommt meine jüngste Tochter hätte gravierend zu Schaden kommen können. Das finde ich nicht gerechtfertigt.

    LG Vania

  8. #8
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    Hallo Vania,
    aber warum müsst ihr überhaupt etwas zahlen, wenn ihr nicht an der schlechten Befestigung des TVs schuld seid?
    Müsste dann nicht eher das Hotel wegen fahrläsiger Anbringung zahlen?

    Ihr könntet denen ja sogar noch nachreden, dass sie fahrlässig das Leben und die Gesundheit eures Kindes aufs Spiel gesetzt haben, indem sie den TV nicht ordentlich angebracht haben

  9. #9
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    Original geschrieben von Jani_K
    Hallo Vania,
    aber warum müsst ihr überhaupt etwas zahlen, wenn ihr nicht an der schlechten Befestigung des TVs schuld seid?
    Müsste dann nicht eher das Hotel wegen fahrläsiger Anbringung zahlen?

    Ihr könntet denen ja sogar noch nachreden, dass sie fahrlässig das Leben und die Gesundheit eures Kindes aufs Spiel gesetzt haben, indem sie den TV nicht ordentlich angebracht haben
    Würd ich auch erst mal so sehen. Wo ist denn die Fachfrau?

  10. #10
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    ich seh das auch so. Wenn der Fernseher mangelhaft befestigt war, habt Ihr kein Verschulden daran. Ein mir bekannter Praxisfall: Versicherungskundin nimmt eine Tasse aus dem Schrank ihrer Freundin, Schrank fällt runter. Versicherung lehnte ab, weil -ganz banal ausgedrückt- ein Schrank normalerweise nicht von der Wand zu kommen hat, wenn man ihm etwas entnimmt. Also kein Verschulden-keine Haftung.
    Im Gegensatz dazu gibt es noch die Gefährdungshaftung, die drauf abgestellt ist, -ohne Frage des Verschuldens- daß ein Kunde durch bestimmte Hhandlungen (z.B. Tierhaltung) seine Umgebung gefährdet.
    Aber ich doziere schon wieder, das hat nun hiermit gar nichts zu tun.
    Ehe ich jetzt die Versicherung anschreiben würde -ehrlich gesagt, wenn Du nur den einen Vertrag hast, gibt es bestimmt keine Kulanz-, würde ich das Hotel anschreiben und die Haftung aus den besagten Gründen ablehnen.

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