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Thema: Verletzt durch andere Kundin!- Wie vorgehen?? Bitte, Rat gesucht!!!!

  1. #1
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    Standard Verletzt durch andere Kundin!- Wie vorgehen?? Bitte, Rat gesucht!!!!

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    Hallo in die Runde,
    ich bräuchte mal Rat in einer Sache, in der meien Mutter nicht weiß , wie sie jetztvorgehen soll/kann..

    Etwas (längere*hüstel* erläuterung)...


    Heute mittag waren wir zusammen im Baumarkt und auf Grund einer Unachtsamkeit einer anderen Kundein wurde meine Mutter verletzt.
    Als wir an der Kasse warteten wollte die vorgehende Kundin zahlen, stellte Ihre zusammengebündelten Vierkanthölzer (6 an der Zahl und etwa 1,80 lang) beim zahlen hochkant an der Kasse neben sich ab-

    Die Frau kam als sie (wohl in Ihrer Geldbörse rumwühlte) irgendwie an Ihren Holzpack und die Dinger fielen der Länge nach ungebremst hin- und zwar genau auf den Fuß meiner Mutter.- Die weitausgeschnittenen Ballerinas trug..
    Der Fussrücken meiner Mutter wurde sofort, rot , blau, geschwollen- man kontte zwei richtige tiefe Kerben im Fleishc sehen *anschaulichmach* Ihr war richtig schlecht vor Schmerz. Die "Holzkäuferin" hat sich halt 3x entschuldigt.-


    Meien Mutter hat sich dnan aber geistetsgegenwärtig mal die Telnummer der Frau geben lassen.
    Die Kassiererin war noch total unmöglich und meinte, die Kd. könne doch nichts dafür... *??? Hallo...???* und der Baumarkt ist wohl bei soetwas auch nicht haftbar zu machen.Kassierein hatte bei der Baumarktleitung angerufen.- Es sei eben das Verschulden einer Kundin...

    Meine Mutter kann nun kaum laufen, hat tierisch Schmerzen- war allerdings aus Zeitgründen noch nicht beim Doc. heute abend ists wohl auch nochmal viel schlimmer als heute mittag.
    Hat sie bei solch einem Unfall (durch Fremdverschulden) eine Chance Schmerzensgeld für Ihre Schmerzen und wahrscheinlich auch andere Unannehmlichkeiten durch die Verletzung, zu bekommen?

    Bei einen Schleudertrauma durch Autounfall läuft soetwas ja über die Autoversicherung, oder? Aber wie ist das jetzt in so in "freiem Feld" ohne Auto, Fahhrad etc, pp

    Also diese Kanthözer hatten bestimmt ein gewicht wie ein halber backstein.- Stellt Euch mal vor diese fetten langen zusammengebündelten Hölzer hätten echt ein Kind erschlagen können, was in der Warteschlange gestanden hätte-.. Jetzt war´s eben "nur" der Fuß einer anderen Kundin...
    <Kennt sich jmd aus? Wer haftet bei so einem Geschehnis??????

    Ich danke Euch für Rat!! VLG Malve

  2. #2
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    Moin Moin

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ich glaube aber wenn deine Mum damit zum Arzt geht, muss das ja ne Kasse bezahlen. Sie soll das als Unfall angeben!!!!!
    Dann holt die Kasse sich die Kosten für die Behandlung bzw Verdienstausfall von der anderen Kundin. Schmerzensgeld müsste sie auch zahlen, aber wie man da dran kommt weiss ich auch nicht. In der Regel deckt sowas ja die Haftpflicht ab wenn man jemanden verletzt. Wenn sie Pech hat muss sie das selber bezahlen.

    LG
    Jedem das Seine.....das beste für mich.....

  3. #3
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    Hallo!

    Ich weiß auch nicht Bescheid, hoffe aber für Deine Mutter, daß die andere Kundin ihr die richtige Telefonnummer gegeben hat, sonst hat sich das mit dem Schmerzensgeld schon mal gleich erledigt.

    Und ich würde an ihrer Stelle erstmal schleunigst zum Arzt, wenn sie erst Tage später da auftaucht, wirkt das nicht unbedingt so glaubwürdig.

    vg, sharkzzz

  4. #4
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    hallo,

    also ich würde sagen die holzkäuferin, muss nicht zahlen, war ja schließlich ein unfall...
    Liebe Grüsse,
    Samara

  5. #5
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    Guten Morgen!

    Da muss die Haftpflichtversicherung der Holztante greifen, denn auch Personenschäden laufen über die Haftpflicht.

    kurzer Auszug:

    Thema: Private Haftpflichtversicherung

    Ihre Frage: Sind Personenschäden mitversichert ?


    Ja. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen zufügen. Sie deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.

    Gruß
    Hanseatenilla

  6. #6
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    es gut mag sein, daß die versicherung dann die arztkosten oder dergleichen zahlt. aber davon hat deine mutter ja erstmal nichts.

    von wegen schmerzensgeld... das kannste wohl ziemlich in die tonne treten. schmerzensgeld ist in D sehr gering und dann mußte es oft noch einklagen.. das dürfte nichts bringen.
    ich sprech da auch erfahrung, aufgrund einer groben nachläßigkeit eines landenbesitzers erlitt meine tochter eine schwere verbrennung (inkl. krankenhaus und hauttransplantation) und wir haben nie etwas dafür als schmerzensgeld bekommen.

  7. #7
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    Hallo,

    hauptsächlich geht es bei solchen Dingen darum, glaube ich, dass der Firma der Verdienstausfall bezahlt wird. Und das übernimmt die Haftpflichtversicherung der anderen Kundin. Gute Besserung deiner Mutter

  8. #8
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    wenn die Kundin überhaupt eine Haftpflichtversicherung hat...
    ich würde auch sofort zum Arzt gehen.

  9. #9
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    ... und wenn sie keine hat, nimmst Du die andere Kundin zivilrechtlich in die Haftung. Laut BGB ist jeder Bürger haftbar zu machen, für Schaeden, die er einem anderen zufügt. Deswegen ist eine Privathaftpflichtversicherung ja so wichtig! Ich würde schriftlich Ansprüche sowohl gegen die Kundin, als auch beim Baumarkt geltend machen, dann habt Ihr auf jeden Fall alle Obliegenheiten (so nennt sich das) erfüllt. Wenn es zu keiner Einigung kommt, hilft meist ein anwaltliches Schreiben schnell weiter. Und sofort zum Arzt, um die Diagnose nicht zu verschleppen. Wenn Ihr erst nach einer Woche zum Doc geht, kann das auch zu Haftungs- bzw. Schmerzensgeldablehnungen führen.

  10. #10
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    aber selbst, wenn sie einen Anspruch hat, ist die Frage, ob sie die Ansprüche vollstrecken kann.
    Dh. wenn sie keine Haftpflicht hat, stellt sich bei mir die Frage, ob die Verursacherin leistungsfähig ist.
    Ist, meiner Ansicht nach, nicht so pauschal zu beurteilen, ob sich der Aufwand lohnt. Wichtig wäre erstmal festzustellen, was genau passiert ist, dh. welche Schäden eingetreten sind und wie lange die Beeinträchtigung voraussichtlich dauern wird.
    Das würde ich erstmal abklären, dh. zum Arzt gehen.

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