Hier handelt es sich um einen Vollkasko-Tatbestand, das heißt, die Selbstbeteiligung mußt Du einkalkulieren, ebenso die Hochstufung Deines Schadensfreiheitsrabattes. Bedenken solltest Du aber, daß es sich ja hier um verschiedene Schadensfälle handelt, also , die Beschädigungen sind ja wohl kaum alle auf einmal durch einen einzigen Verursacher entstanden. Dies können Gutachter in der Regel auch nachvollziehen. Deshalb könnte es sein, daß die Versicherung dann verschieden Schadensfälle veranschlagt, was die vorgenannten "Nebenwirkungen" natürlich potenzieren würde. Außerdem wird in der Regel bei sogenannten Vandalismus- schäden eine olizeiliche Meldung verlangt. Das Procedere variiert natürlich bei den verschieden Versicherern, hast Du keinen Vertreter Deines Vertrauens?