Original geschrieben von Metikaa
Mich würde ja auch mal interessieren, wo der Unterschied zwischen "nicht schuldig" und "nicht schuldig w/Mangels an Beweisen" bestehen soll?!
Es ist doch immer ein Mangel an Beweisen--- außer natürlich, der zB Tote ist gar nicht tot
Und ich finde es auch nicht ganz sachgerecht, den Freispruch dadurch anzuzweifeln, weil er "nur" aufgrund mangelnder Beweise erging.
Meines Erachtens gab es doch in dem Prozess gar keine andere Möglichkeit, einen Freispurch für MJ zu erwirken: Wie hätte denn MJ auch seine Unschuld BEWEISEN sollen?
Es lag am Ankläger, das Vorgeworfene zu beweisen.
Die meisten Freisprüche ergehen aufgrund mangelnder Beweise, Nichtschuld (vor allem in Mißbrauchsfällen) kann man eben sehr schwer beweisen. Aber natürlich auch umgekehrt
Wie Hopi sagte: Diese ***uellen Mißbrauchsfälle haben einen sehr bitteren Beigeschmack, meist kann weder Schuld noch Unschuld BEWIESEN werden. Wenn ein tatsächlich Unschuldiger von solchen Vorwürfen getroffen wird und dann "bloß"mangels stichhhaltiger Beweise freigesprochen wird, ist er meist sowieso für sein (soziales und berufliches) Leben geschädigt bzw. vorbelastet. Es ist leider ein leichter Weg, jemanden zu runinieren, wenn man es möchte
Ein Kind, das Mißbrauch behauptet, ist aber für mich stärker belastend und glaubwürdiger als eine erwachsen Person, die es ja viel eher aus Berechnung machen kann.
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.