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Geändert von Exuser 8 (07.02.09 um 05:23:43 Uhr)
wenn das Produkt an sich in Ordnung ist, würde ich sagen: nein. Es gibt ja keinen gesetzlichen Anspruch auf eingeschweißte Ware. So lange die Sache an sich in Ordnung ist, hast Du auch kein Recht auf Nachlass.
\"I miss New York. I still love how people talk to you on the street - just assault you and tell you what they think of your jacket.\"
- Madonna -