es gibt doch in vielen bundesländern inzwischen ein gesetz, dass solche typen von der hausgemeinschaft fernhalten soll.
hier § 12 Abs 2 spolg:
(2) Zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Mitbewohnerin oder eines Mitbewohners kann die Vollzugspolizei die Person, von der die Gefahr ausgeht, aus der Wohnung und dem unmittelbar angrenzenden Bereich verweisen (Wohnungsverweisung) und ihr die Rückkehr untersagen (Rückkehrverbot). In besonders begründeten Fällen können die Maßnahmen auf Wohn- und Nebenräume beschränkt werden. Die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, hat nach Aufforderung eine Zustelladresse anzugeben. Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot enden mit dem Ablauf des zehnten Tages nach ihrer Anordnung, wenn nicht im Einzelfall ein kürzerer Zeitraum festgesetzt wird. Wird ein Antrag auf zivilrechtlichen Schutz gestellt, kann die Maßnahme um zehn Tage verlängert werden. Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot enden in jedem Fall mit dem Tag der gerichtlichen Entscheidung, die der Polizeivollzugsbehörde ebenso wie die Beantragung des zivilrechtlichen Schutzes unverzüglich durch das Gericht mitzuteilen sind.
davon würde ich gebrauch machen- wenn dein vater so abfährt hat er es auch nicht besser verdient.
ob man das haus nicht verkaufen kann?
geht bestimmt. schlimmstenfalls zwangsversteigerung.
jedenfalls ist das besser als mit ihm zusammen zu bleiben.
ich würde sagen- so schnell wie möglich handeln!
das wird nicht besser sondern schlimmer!
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