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Thema: An die Juristinnen

  1. #11
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    Original geschrieben von fille
    Ein Jurist (wie jeder Sachverständiger) haftet übrigens nach unserem Recht auch nur für WISSENTLICH falsche Ratschläge oder falsche Ratschläge, die er ENTGELTLICH erteilt hat.
    Also ich glaube, hier muss sich niemand fürchten, Ratschläge zu erteilen Sonst verklage ich demnächst die nächste, die mir als Beauty-Sachverständige ein schlechtes Produkt empfiehlt
    Nein, nicht nur für wissentlich falsche Ratschläge, sondern für falsche Ratschläge, wenn dadurch ein Schaden entsteht (zB ich würde sagen "zahlt nichts mehr", dann werden sie verklagt, verlieren und müssen noch Prozeßkosten tragen).

    Zu dem "entgeltlich": nein, für Ratschläge, die er/sie in seiner Funktion als JuristIn erteilt hat, und hier waren explizit Juristen angesprochen. Unentgeltlich DÜRFEN Anwälte gar keine Ratschläge erteilen; die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschriebenen Honorarsätze sind MINDESTsätze.

  2. #12
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    Und...ich verschicke gerne Gratisproben an Leute, die ich aus dem Netz kenne

    Denke aber, das kann man nicht mit rechtlichen Ratschlägen vergleichen

    Ich werde jetzt auch nichts mehr dazu schreiben.

    Ich kann Deine Argumentation schon nachvollziehen daughty, deswegen machte die Antwort aber trotzdem einen reichlich patzigen Eindruck auf mich...

    That's all

    LG und nix für ungut!

    Martina
    Vielleicht muss man das loslassen, was man war, um das zu werden, was man sein wird!

    Carrie Bradshaw in *** and the city

  3. #13
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    Original geschrieben von *Rosenrot*
    Ich kann Deine Argumentation schon nachvollziehen daughty, deswegen machte die Antwort aber trotzdem einen reichlich patzigen Eindruck auf mich...
    Eigentlich war sie gar nicht patzig gemeint, wenn das so rübergekommen ist, entschuldige ich mich bei Taryn.

    Ich war in Eile, Taryn hat schon nachgefragt warum niemand antwortet, und da einige hier im Forum wissen, daß ich Juristin bin, hab ich einfach schnell geschrieben, warum es von mir darauf keine sachlich befriedigende Antwort geben wird. That's all.

    Zu den kostenlosen Proben: wenn jemand mit nem Internetshop kostenlose Proben verschickt, hofft sie ja auch auf Kundschaft, die sie dadurch wirbt (wenn zufrieden mit den Proben). Allerdings glaube ich kaum, daß ich durch Ratschläge hier Mandanten gewinnen kann

    Nix für ungut.

  4. #14
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    Du beschreibst doch da die rechtliche Sitiation in dem Fall, dass sie dich als Anwältin konsultiert.
    Du stehst aber zu taryn in keinem wie auch immer gearteten Rechtsverhältnis.

    Wie auch immer, sie hat um einen Rat gefragt in der Hoffnung, dass jemand Zeit, Wissen und Lust hat, ihr weiter zu helfen.
    Schickst du deinen Freunden denn auch jedes Mal eine Rechnung, die dem Mindestsatz gemäß des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes entspricht, wenn du etwas Rechtliches von dir gegeben hast?

    Aber schön, ich habe deine Angst, schadenersatzpflichtig werden zu können, im 1. Beitrag nicht rauslesen können.Und ich dachte schon tatsächlich, deine ablehende , fast empörte Reaktion kam daher, dass du KOSTENLOS einen Rat erteilen solltest. Tut mir leid.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  5. #15
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    Ähm.
    Ist ja schon gut hier.
    Meine Mutter geht nächste Woche zur Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.

  6. #16
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    @daughty

    Ich fand das Beispiel mit den Proben ja eben auch nicht passend. DU hast es gebracht


    LG

    Martina
    Vielleicht muss man das loslassen, was man war, um das zu werden, was man sein wird!

    Carrie Bradshaw in *** and the city

  7. #17
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    Original geschrieben von daughty
    Bin noch in einem anderen Board und da erreichen mich so oft PNs mit "Du, ich hab mal ne juristische Frage" etc, ich finde so was schon etwas dreist.
    Vielleicht solltest Du Dich dann mit Posts zurückhalten in denen Dur erklärst das Du Juristin bist!
    Denn Dein erstes Post besagte ja nur ich bin Juristin, aber ich werd Dir nicht helfen.
    Stricken ist das neue Yoga

  8. #18
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    Original geschrieben von Biene79


    Vielleicht solltest Du Dich dann mit Posts zurückhalten in denen Dur erklärst das Du Juristin bist!
    Ja, das denke ich mittlerweile auch.

  9. #19
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    Original geschrieben von fille
    Schickst du deinen Freunden denn auch jedes Mal eine Rechnung, die dem Mindestsatz gemäß des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes entspricht, wenn du etwas Rechtliches von dir gegeben hast?
    Ich vertrete auch Verwandte, und die finden es ganz selbstverständlich, daß sie mich bezahlen. Wenn ich bei denen (Winzer) nen Karton Wein kaufe, bezahle ich den doch auch.

  10. #20
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    Ich rede nicht von "Vertreten"
    Ich rede von
    "Du , wie ist das eigentlich...neulich hab ich ein defektes Gerät gekauft.........blabla"
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

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