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Thema: Freispruch für Andreas Türck

  1. #1
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    Standard Freispruch für Andreas Türck

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    Frankfurt/Main - Der Fernsehmoderator Andreas Türck ist vom Vorwurf der ************** freigesprochen worden.

    Das Frankfurter Landgericht sah es in seinem am Donnerstag gefällten Urteil nicht als bewiesen an, dass der 36-Jährige eine Bankkauffrau zum Oral*** gezwungen habe.

    Es folgte damit den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Türck hat stets seine Unschuld beteuert und bei der Polizei ausgesagt, dass die Frau mit dem *** einverstanden gewesen sei. Zwei Gutachter hatten ihre Glaubwürdigkeit bezweifelt.


  2. #2
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    Gott sei Dank. Naja die Alte sah schon so nach Psycho aus .

    Habe gestern im Fernsehen gesehen, dass der Pro Sieben Chef sich sogar bei Türck gemeldet hat um wieder eine Sendung zu bekommen.

  3. #3
    Avatar von Isis
    Isis ist offline Mein Kind ist hochbegabt
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    Bei mir hinterlässt das trotzdem einen ominösen Eindruck.
    Ich weiss es nicht,
    ich war nicht dabei *GottseiDanknicht*
    aber ich denke, in Zukunft wird jede Frau, die WIRKLICH von einem sogenannten Promi belästigt wird, sich fünfmal überlegen, ob sie ihn anzeigt

    Was die Medien mit der Frau gemacht haben, ist nicht in Ordnung, "Psycho" hin oder her, ich finde das unmöglich.
    Wir werden in Ewigkeiten nicht mehr gut machen können, was wir den Tieren angetan haben.
    Mark Twain

  4. #4
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    Aber vielleicht halten sich diese "Promis" auch in Zukunft mehr zurück, wo sie nun gesehen haben, daß das Image auch bei einem Freispruch ziemlich leidet.

    @ Isis: Diese Katharine B. hätte ja ein nicht-öffentliches Verfahren haben können, aber das wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
    Ich glaube, bei Promifällen (Friedman, Daum) macht es der Staatsanwaltschaft richtig Spaß, möglichst viele Details durchsickern zu lassen.
    Viele Grüße, Lilalucy

  5. #5
    Avatar von Isis
    Isis ist offline Mein Kind ist hochbegabt
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    Original geschrieben von lilalucy
    Diese Katharine B. hätte ja ein nicht-öffentliches Verfahren haben können
    Ich glaube nicht, dass sie "irgendwas" selbst entschieden hat, bzw. dass sie das hätte tun können.

    In diesem Fall ist jede Seite der Verlierer, wobei Herr Türck natürlich die besseren Rehabilitationsoptionen hat
    Wir werden in Ewigkeiten nicht mehr gut machen können, was wir den Tieren angetan haben.
    Mark Twain

  6. #6
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    Was mich wundert ist, dass eigentlich noch gar nicht 'durchgesickert' ist, dass Herr Türck ja eigentlich mehr auf Männer steht.

  7. #7
    Avatar von Isis
    Isis ist offline Mein Kind ist hochbegabt
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    Original geschrieben von Wendolene
    Was mich wundert ist, dass eigentlich noch gar nicht 'durchgesickert' ist, dass Herr Türck ja eigentlich mehr auf Männer steht.

    Das ist doch dank Stefan Raab mehr als DURCHGESICKERT
    Wir werden in Ewigkeiten nicht mehr gut machen können, was wir den Tieren angetan haben.
    Mark Twain

  8. #8
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    Meines Wissens nach hat sie ihn nicht mal angezeigt, die Polizei hat ein Telefongespräch abgehört.

  9. #9
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    Ich finde es auch unmöglich, wie die Frau von der Presse behandelt wurde. Habe ich im anderen Thread aber auch schon mal gesagt. Ebenso wenig glaube ich, dass sie irgendwas frei entscheiden konnte. Und Türck wird wieder seine Sendung bekommen - nicht am Nachmittag, abends aber sicher.

    Aber was ich auch nicht verstehe, ist, dass dieser Fall überhaupt so ausgebreitet vor den Richter kommt. Ich höre immer, in jedem noch so klaren Fall von häuslicher Schlägerei, Kindervernachlässigung: "Da müssen Beweise her, da müssen sie Anklage erstatten, wir können ohne Strafanzeige gar nichts machen". Und da gehts? Wer wollte sich da wieder profilieren?
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  10. #10
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    Das ging in dem Fall, weil bei einer richterlich angeordneten Telefonüberwachung als sog. Zufallsfund die angebliche ************** auftauchte. Die Erkenntnisse konnten daher verwendet werden und es konnte angeklagt werden.
    Anklagen kann sowieso nur die Staatsanwaltschaft, eine Privatperson kann nur als Nebenkläger auftreten (bis auf die wenigen Ausnahmen der Privatklage).

    VG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

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