Frankfurt/Main - Der Fernsehmoderator Andreas Türck ist vom Vorwurf der ************** freigesprochen worden.

Das Frankfurter Landgericht sah es in seinem am Donnerstag gefällten Urteil nicht als bewiesen an, dass der 36-Jährige eine Bankkauffrau zum Oral*** gezwungen habe.

Es folgte damit den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Türck hat stets seine Unschuld beteuert und bei der Polizei ausgesagt, dass die Frau mit dem *** einverstanden gewesen sei. Zwei Gutachter hatten ihre Glaubwürdigkeit bezweifelt.