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Thema: Gasrechnung nach 2,5 Jahren

  1. #1
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    Standard Gasrechnung nach 2,5 Jahren

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    Hallo Mädels (und natürlich auch anwesende männliche Boardies),

    ich brauche Eure Hilfe. Ich habe heute zum ersten Mal seitdem ich in meiner Wohnung wohne (April 2003) eine Gasrechnung erhalten mit dem Hinweis, daß ich über 1000 Euro nachzuzahlen habe. Kann man dagegen Einspruch einlegen? Ich meine nach über 2,5 Jahren mal mit einer Rechnung zu kommen finde ich schon heftig. Eigentlich hatte ich meinen Vermieter auch so verstanden, daß Gas mit in den Nebenkosten begriffen wäre. Zudem weiß ich nicht, wie es zu einer solchen Rechnung kommen kann. Meine Wohnung ist 53 m2 groß. Heißes Wasser etc. läuft über Durchlauferhitzer und somit Strom. Die Heizung habe ich im Winter sehr selten an und wenn nur auf Stufe 2-3. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen lieben Dank
    Narya

  2. #2
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    Nachzahlungsforderungen verjähren nach einem Jahr.
    ****************

  3. #3
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    Oh oh - da fällt mir nur der Mieterbund ein...
    I know when you lie - the brightness darkens in your eyes...

  4. #4
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    @angie: Bist du sicher wg. der Verjährung? Die Rechnung kam direkt vom Lieferanten und nicht von meinem Vermieter.

    Aber schonmal vielen Dank fürs Antworten ihr beiden.

    LG
    Narya

  5. #5
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    Original geschrieben von Narya
    @angie: Bist du sicher wg. der Verjährung? Die Rechnung kam direkt vom Lieferanten und nicht von meinem Vermieter.

    Aber schonmal vielen Dank fürs Antworten ihr beiden.

    LG
    Narya
    Oh, nee, habs so verstanden, dass es von deinem Vermieter kam...

    Hmm.. eigentlich bin ich der Meinung, dass sowas auch verjährt.

    Wenn die Rechnung sehr bald fällig wird und du Angst vor Schufa hast, dann bezahle sie aber schreibe auf die Überweisung "unter Vorbehalt" drauf und lege Widerspruch ein (ich glaube, da genügt ein formloser Brief). Wenn du die Rechnung einfach so bezahlst, hast du keine Ansprüche, wenn du feststellst, sie war doch nicht rechtens.

    Ansonste würde ich mich an Mirabesque halten...
    oder evt in Recht-Foren fragen, zb www.rechtforum.de oder www.recht.de
    ****************

  6. #6
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  7. #7
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    Vielen Dank für eure Hilfe. Werde mich jetzt mal durch die Links lesen.

    Dankeschön
    Narya

  8. #8
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    Standard Re: Gasrechnung nach 2,5 Jahren

    Original geschrieben von Narya
    Hallo Mädels (und natürlich auch anwesende männliche Boardies),

    ich brauche Eure Hilfe. Ich habe heute zum ersten Mal seitdem ich in meiner Wohnung wohne (April 2003) eine Gasrechnung erhalten mit dem Hinweis, daß ich über 1000 Euro nachzuzahlen habe. Kann man dagegen Einspruch einlegen? Ich meine nach über 2,5 Jahren mal mit einer Rechnung zu kommen finde ich schon heftig. Eigentlich hatte ich meinen Vermieter auch so verstanden, daß Gas mit in den Nebenkosten begriffen wäre. Zudem weiß ich nicht, wie es zu einer solchen Rechnung kommen kann. Meine Wohnung ist 53 m2 groß. Heißes Wasser etc. läuft über Durchlauferhitzer und somit Strom. Die Heizung habe ich im Winter sehr selten an und wenn nur auf Stufe 2-3. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen lieben Dank
    Narya
    durchlauferhitzer kann auch gas sein - also ich wohne auf 41 qm und habe monatlich eine rechnung von 35 euro und muss ca. 100 euro im jahr nachzahlen.
    wäre also eigentlich ganz schön happig deine rechnung.
    ich kann auch nur mal wieder zum mieterbund raten...
    was steht in deinem mietvertrag?
    meist ist wasser drin, aber nicht gas und strom
    liebe grüße
    joia

  9. #9
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    Gas muß man normalerweise direkt beim Lieferanten bezahlen - meistens sind es die Stadtwerke.

    Dazu muß man sich dort aber bei Einzug in eine Wohnung melden, es wird dann ein Abschlag festgelegt, der üblicherweise monatlich gezahlt wird. Einmal im Jahr gibt es dann eine Abrechnung und die Anpassung des Abschlages.

    Offensichtlich hast Du versäumt, Dich bei Deinem Gaslieferanten anzumelden.

    1.000 € finde ich für den genannten Zeitraum übrigens nicht sehr hoch. Teil das mal durch die Anzahl der Monate, in denen Du nichts gezahlt hast. Es wird ja nicht nur der reine Verbrauch abgerechnet, sondern eine Art Grundgebühr erhoben.

    Setz Dich doch mal mit Deinem Gaslieferanten in Verbindung und frage, ob Du Ratenzahlung vereinbaren kannst.

  10. #10
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    Ich habe mich bei meinem Einzug direkt angemeldet, das ist ja was mich so ärgert. Aber da dann nichts mehr kam habe ich angenommen, daß das über das Konto des Vermieters mitläuft. Ich seh halt jetzt nicht ein für 2 Jahre nachzubezahlen, obwohl ich alles korrekt gemeldet hatte und auch dauernd jemand zum Ablesen gekommen ist.

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