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Thema: Rechte für Partner, wenn man nicht verheiratet ist...

  1. #1
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    Standard Rechte für Partner, wenn man nicht verheiratet ist...

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    kennt sich jemand damit aus? ich frage mich, ob man irgendwie festlegen kann, dass der partner bestimmte rechte bekommt, so wie es mit der hochzeit automatisch "passiert". also z.b. entscheidungsrechte, wenn man selbst nichts mehr entscheiden kann und in notfallsituationen.
    wie ist es, wenn ein kind da ist- hat er die gleichen rechte wie ein ehemann nur, wenn er das kind adoptiert? ich denke da z.b. auch an so sachen, wie auskünfte bei ärzten oder im kindergarten oder so was...
    sind kinder automatisch über die mutter versichert, bzw. kann man sich auch über den mann versichern, wenn man "nur eheähnlich" zusammenlebt aber eben ohne trauschein?
    fragen über fragen- wer kann sie beantworten?
    Danke schonmal :-)

  2. #2
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    Geändert von PhilTheMurmel (11.01.11 um 21:28:17 Uhr)

  3. #3
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    ...das würde mich auch interessieren???? Weiß jemand zufällig wie das mit dem Nachnamen ist, ist es besser dem Kind den Nachnamen vom Partner zu geben, wenn man vor hat irgendwann zu heiraten, und falls man dann doch nicht heiratet kann man den nachnamen des Kindes auf den der Mutter abändern ?

    lg
    nicki

  4. #4
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    Original geschrieben von PhilTheMurmel
    Ansonsten kann man notariell einiges regeln, z. B. ein Vorsorgetestament für de Todesfall der Mutter machen etc.
    Das hat mein schwuler Patenonkel auch so gemacht (ok, sie hatten keine Kinder ) Damit, bei einem Todesfall, nicht das ganze Vermögen an die Familie geht. Denn die beiden habe über 30 Jahre lang zusammen gelebt und so einiges auch zusammen angeschafft. Leider ist sein Freund vor etwa 2 Jahren verstorben, gut habe sie das vorher geregelt. Denn mein Pate hätte wohl keine Rechte gehabt. Die Familie des Verstorbenen hat aber trotzdem darauf beharrt dass der Leichnam nach Italien transportiert wird, da konnte er wohl trotzdem nichts mehr machen

    Auch hat die Familie des Verstorbenen erst nach seinem ableben erfahren, dass er mit einem Mann zusammen lebt, nach Jahrzehnten!!!! Aber das ist ein anderes Thema.

  5. #5
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    Geändert von PhilTheMurmel (11.01.11 um 21:28:44 Uhr)

  6. #6
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    Danke Phil du hast mir wirklich sehr weitergeholfen, ist ja super dass das so unproblematisch ist, dann wird mein baby erstmal meinen Namen bekommen und bei der Heirat können wir es ja dann ganz einfach änder. Supi!

    lg
    Nicki

  7. #7
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    wenn man solche "rechte" notariell festschreibt, wie ist das dann aber z.b. in einer notfallsituation? z.b. wenn er im krankenhaus eine auskunft haben will? muss man dann quasi das testament dabei haben? oder kann man das sonstwie eintragen lassen? wie läuft das eigentlich bei ehepartnern, die nicht den gleichen namen haben- da ist das ja auch nicht "erkennbar"?
    das mit dem "kind umbennen" wusste ich auch nicht- bis zu welchem alter geht sowas?

  8. #8
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    Geändert von PhilTheMurmel (11.01.11 um 21:28:59 Uhr)

  9. #9
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    @PhilTheMurmel: ja, das dachte ich mir- aber gibt es da was "offizielles", also dass man das auf irgendeinem amt eintragen lässt oder muss man ein notarielles schreiben dabei haben. weil theoretisch kann ja immer was sein, also auch z.b. wenn ich einen unfall habe und mein partner im krankenhaus eine auskunft will.

  10. #10
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    Geändert von PhilTheMurmel (11.01.11 um 21:29:11 Uhr)

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