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Thema: wie ist das rechtlich..Kaufvertrag?

  1. #1
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    Standard wie ist das rechtlich..Kaufvertrag?

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    Hallo,

    ich habe ein neues Sofa gekauft und geliefert bekommen. Beim Kauf wurde für "baldige Zahlung" nach der Lieferung ein besonderer Preis ausgehandelt.

    Das Sofa habe ich jetzt, und an einer sehr markanten Stelle ist ein grober Webfehler im Bezugsstoff. Das habe ich beim Händler gemeldet, es wurde ausgemacht dass ich Fotos mache und maile.

    Am Dienstag bekomme ich dann trotzem die Rechnung für das Sofa, mit Zahlungsziel 17.9., ohne besondere Vermerke oder sonst was.

    Die Rechnung habe ich zurückgeschickt.

    Heute telefoniere ich wieder, und der Händler sagt mir, ich müsse das Sofa trotzdem zum 17. bezahlen, wenn ich den günstigeren Preis haben will. Ich könne maximal 20% einbehalten.

    Stimmt das denn so? Wenn ich das Sofa bezahle, kümmert sich doch der Händler nicht mehr um die Reklamation...das ist meine größte Sorge. Und, dass ich bestimmt keinen weiteren Nachlaß dann mehr bekomme.

    Ich ärgere mich ziemlich.. wie ist denn das nun wirklich? Welche Rechte habe ich?

  2. #2
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    Hallo Mulle,

    das ist ja echt ärgerlich. Was Du da für Rechte hast, weiss ich nicht, aber guck doch mal auf:

    www.frageinenanwalt.de

    Vielleicht steht da ja was bezügl. Mängel...

    LG Sannchen

  3. #3
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    Was ich noch aus meiner Studienzeit weiß müssen sie dir das ersetzen. Sie haben ja ihren Teil nicht erfüllt. Ich würde nix zahlen, erst sollen sie das austauschen bzw. den Mangel beseitigen. Ich glaub, die Frist ist 6 Monate, zumindest in Ö.

    LG Verena

  4. #4
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    Ich bin auch der Meinung , dass du erstmal nicht bezahlen musst . Denn die haben den Vertrag nicht erfüllt , denn das Sofa war ja "Kaputt"
    Viele liebe Grüße , die Fay :-)

  5. #5
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    meiner Meinung nach hat der Händler Recht. Du hast ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises (in Ö) nur dann, wenn du Preisminderung gelten machst. Nicht aber, wenn man- wie du- Verbesserung verlangt.
    Du musst also tatsächlich auch zahlen, weil du die Ware schon angenommen hast und daher das Gewährleistungsrecht greift.
    Du hast 2 Jahre Zeit,den Gewährleistungsbehelf geltend zu machen (mit der Voraussetzung, dass du selbst zahlst). Früher waren es 6 Monate.

    Ich weiß nciht, ob das deutsche Recht anderes vorsieht
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  6. #6
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    Original geschrieben von Fay
    Ich bin auch der Meinung , dass du erstmal nicht bezahlen musst . Denn die haben den Vertrag nicht erfüllt , denn das Sofa war ja "Kaputt"
    doch, sie haben erfüllt. Aber Schlechterfüllung-> Gewährleistung
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  7. #7
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    ich sehe es wie fille. in deutschland habt ihr doch auch gewährleistungsrecht oder?

    ist ja nichts anderes wenn du einen videorekorder kaufst und dann einen mangel feststellst. wenn der gewährleistungsanspruch unter 6 monaten vom kaufdatum geltend gemacht wird geht man davon aus dass der mangel schon beim kauf bestanden hat. bei einem webfehler stellt sich die frage ja nicht, wer hier für den mangel verantwortlich ist.
    Samantha (to Charlotte): I wonder what your fetish is.
    Stanford: Charlotte has a thing for Crabtree & Evelyn potporri.
    ~~ein Moment an dem ich mich persönlich ertappt fühlte :-D ~~

  8. #8
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    Original geschrieben von fille


    doch, sie haben erfüllt. Aber Schlechterfüllung-> Gewährleistung
    Das meinte ich , kam aber nicht auf das Wort
    Viele liebe Grüße , die Fay :-)

  9. #9
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    Ok, wie auch immer, aber der Konsens ist, dass sie das ersetzen müssen, oder?

    Ich war soooo schlecht in Recht, es ist schrecklich. Aber Gewährleistung, da klingelt was...

  10. #10
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    dem hersteller bleibt überlassen, ob er das teil austauscht oder reparieren läßt/repariert (möglichkeit zur ausbesserung des mangels).

    ich glaub der händler leitet hier nur weiter.

    aber genauer kann das sicherlich fille sagen. meine rechtsvorlesung war leider auch nur oberflächlich und ist schon einige zeit vorbei. von daher bin ich da auch nicht mehr so fit. eigentlich schlimm denn bei unserem kaufverhalten sollten wir uns zumindest bei rechtlichen shoppingbelangen auskennen.
    Samantha (to Charlotte): I wonder what your fetish is.
    Stanford: Charlotte has a thing for Crabtree & Evelyn potporri.
    ~~ein Moment an dem ich mich persönlich ertappt fühlte :-D ~~

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