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Thema: Ein Aufregthread: Ebay und die Post

  1. #1
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    Standard Ein Aufregthread: Ebay und die Post

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    Hallo!

    Heute war wirklich nicht mein Tag!

    Morgens krieg ich einen leeren eingepackten Umschlag von der Post, in der eigentlich ein von mir bei Ebay verkaufter Reiseführer auf dem Weg zu seinem Käufer!
    Anbei ein Schreiben der Post, dass die Sendung unterwegs kaputt gegangen ist und beschädigte Sendungen "natürlich" nicht weitervermittelt werden können, sondern in das Service Center Briefermittling nach Marburg geschickt worden ist!
    Ich hab da also angerufen und da geht so eine schon fast schlaftrunkende Frau ran! Ich hab gar nicht verstanden was sie jetzt von mir haben wollte! Meine Adresse? Die des Empfängers?
    Sie säuselnde, total gelangweilte Stimme am anderen Ende gibt mir irgendeine Nummer durch und das wars auch schon!
    TOLL! Jetzt sitze ich hier auf nem Aktenzeichen und nem leeren Umschlag mit der Gewissheit, dass der Reiseführer garantiert nie wieder bei mir auftauchen wird!

    Nun zu Teil zwei:
    Ich habe mein Handy bei Ebay zum Verkauf angeboten und es wurde auch per Sofort-Kaufen gekauft! Als ich dann über Ebay dem Käufer meine Zahlungsdaten zukommen lassen wollte, stand unter dem ersteigerten Artikel eine Meldung von Ebay: "Dieser Käufer ist nicht mehr angemeldet!"
    Toll, dachte ich mir, da bin ich wohl einem Spaßbieter zum Opfer gefallen! Am späten Nachmittag hat sich der vermeintliche Spaßbieter dann bei mir gemeldet und gesagt, dass ich das Handy via UPS Express nach Nigeria schicken sollte! Eine PayPal-Zahlung sei wohl schon auf meinem Account eingegangen, dem war aber nicht so! Hab dann das ganze Ebay geschildert und warte nun auf Antwort, habe das auch in einem Ebay-Forum veröffentlicht und mehrere Ebay-User haben mich vor solchen dubiosen Käufern gewarnt!
    Super, jetzt sitze ich immer noch auf meinem Handy und muss wahrscheinlich auch noch die Gebühren selbst tragen!

    Ein toller Tag!

    Sorry, dass das so ein langer Text ist, aber ich musste es mir mal von der Seele schreiben!
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  2. #2
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    Wieso denn die Gebühren selber tragen? Wenn Du meldest, dass der Artiekl nicht bezahlt wurde, kannst Du doch die Gebühren nach einigen Tagen wieder gutschreiben lassen! Ich würds wieder neu einstellen in so einem Fall. Nicht aufregen, dass ist es nicht wert. Aber schicks bloss nicht nach Nigeria, das hört sich alles ziemlich dubios an.

  3. #3
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    Bei Ersterem tippe ich auf Warensendung oder Maxibrief. Da passiert sowas öfters, wie man hier regelmäßig lesen kann. Das ist zwar vergleichsweise günstig, aber auch am Riskantesten. Es gibt doch auch sichere Versandarten und -firmen.
    Blöd, das Du dem Käufer jetzt die Kohle zurück bezahlen kannst und auf dem, wenn auch geringen, Porto und den ebay-Kosten? selber sitzen bleibst.

  4. #4
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa

    Blöd, das Du dem Käufer jetzt die Kohle zurück bezahlen kannst und auf dem, wenn auch geringen, Porto und den ebay-Kosten? selber sitzen bleibst.
    Wieso das denn? Hat VV versicherten Versand angegeben oder hat der Käufer darauf bestanden? Wenn nicht geht das Risiko doch zu Lasten des Käufers, sprich er bekommt die Ware nicht.
    Wer morgens zerknittert aufsteht, hat am Tag die besten Entfaltungsmöglichkeiten


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  5. #5
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    Original geschrieben von poekie


    Wieso das denn? Hat VV versicherten Versand angegeben oder hat der Käufer darauf bestanden? Wenn nicht geht das Risiko doch zu Lasten des Käufers, sprich er bekommt die Ware nicht.
    Genauso sehe ich das auch und wer mit der Versandart nicht einverstanden ist, soll bitte nicht bieten!
    Ich hab nämlich nur den Versand als Büchersendung angegeben! Bei entsprechender Nachfrage hätte ich auch eine andere Versandart "durchgehen" lassen!
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  6. #6
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    hm wär da nicht eine einigung netter? halbe halbe oder so?
    Mehr als drei Ausrufezeichen/Fragezeichen sind ein sicheres Anzeichen dafür, dass der Verfasser seine Unterhosen auf dem Kopf trägt.

  7. #7
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    Original geschrieben von VuittonVictim
    Genauso sehe ich das auch und wer mit der Versandart nicht einverstanden ist, soll bitte nicht bieten!
    Ich hab nämlich nur den Versand als Büchersendung angegeben! Bei entsprechender Nachfrage hätte ich auch eine andere Versandart "durchgehen" lassen!
    So einfach dürfte das nicht sein.

    Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei Dir um einen Privaten oder einen gewerblich aktiven Verkäufer handelt. Bei Privatverkauf gilt:
    Bei Verkäufen über das Internet vereinbaren Käufer und Verkäufer in der Regel einen sog. Versendungskauf, § 447 BGB. Danach erfüllt der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen bereits mit der Übergabe der Kaufsache an den Transporteur (z.B. die Post). Wurde die Sache unversichert versandt, so bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Verlust bei dem beauftragten Transporteur eintritt. Daher ist es bei wertvolleren Gegenständen sinnvoll, eine versicherte Versandart zu wählen. kommt in solchen Fällen die Ware abhanden, so haftet zwar der Verkäufer nicht, jedoch hat der Käufer einen Anspruch auf Abtretung der Schadensersatzansprüche (z.B. gegen die Post) und Übersendung der Unterlagen, die die ordnungsgemäße Versendung beweisen. Wurde ein versicherter Versand vereinbart (was im Ernstfall der Käufer beweisen muss), hat der Verkäufer aber absprachewidrig unversichert versandt, so haftet er für den Verlust!

    Entgegen der Meinung vieler, ist ein gewerblicher Verkäufer stets und unabdingbar in der Pflicht, bei Verlust Ersatz in voller Höhe (incl. Versandspesen) zu leisten.

    Nur wenn Du dem Käufer als Privatperson in der Auktion auch den versicherten Versand anbietest und er wählt dann den unversicherten, liegt das Risiko alleine bei ihm.
    Bietest Du nur den unversicherten Versand an, trägst Du das Risiko bei Verlust der Sendung, wenn Du keinen Nachweis für die Versendung hast.
    Da Du der Verkäufer bist und damit im Risiko stehst, musst Du imho auch den versicherten Versand anbieten und kannst Dich nicht darauf berufen, das der Käufer Dir das hätte vorschlagen können.
    Aber Du wurdest ja von der Post benachrichtigt, daß Deine Sendung Schaden genommen hat und der Inhalt verlustig ist. Damit hast Du einen Nachweis für den Vesand des Artikels und bist raus aus dem Risiko. Somit muß der Käufer den Schaden tragen.

  8. #8
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    Boah hätte man das nicht mit einem Satz abgelten können?

    Bist du Anwältin?
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