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Thema: @ die PC-Experten (Acer-Notebook)

  1. #1
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    Standard @ die PC-Experten (Acer-Notebook)

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    Hallo!

    Ich habe ein Notebook von Acer, Garantie zu Ende seit APRIL. Ich hatte im Februar schon ein Problem damit -> Festplatte kaputt , weil vorher Kühler kaputt -> zur Reparatur einschicken. Ging alles auf Garantie.


    Jetzt habe ich das Problem wieder. Beim Auffahren des Betriebssystems die selben komischen Geräusche wie damals, und das System stürzt auch mindestens 5x ab bevor es überhaupt erstmal richtig auffährt. Ich befürchte, dass der Kühler wieder defekt ist, denn mein Notebook ist schon nach 2-3 Minuten laufen total "heiß".

    Damals hätte mich der Schaden rund 500€ gekostet....wenn es nicht unter Garantie gefallen wäre. Ob sich das lohnt, wieder zu Acer einzuschicken und reparieren zu lassen? Oder soll ich mich besser gleich nach was Neuem umsehen? Das Notebook ist jetzt bald 2 Jahre alt.

    Was würdet ihr machen?

    LG,
    Missie
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  2. #2
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    Hallo!

    Ich kenne mich nicht mit Notebooks aus - aber müsstest Du nicht auch 2 Jahre Garantie darauf haben, wie eigentlich auf alles?
    Du schreibst ja, daß es noch keine 2 Jahre alt ist - und die Garantie aber schon im April abgelaufen ist?

    Ansonsten würde ich es über Kulanz versuchen einschicken zu lassen, weil dieses Problem ja schon vorher mal auftrat und evtl. ein genereller Defekt am Gerät vorliegt, wenn es jetzt schon wieder passiert?

    vg, sharkzzz

  3. #3
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    Hallo Sharkzzz

    also bei mir lag beim Kauf des Notebooks der Garantieschein für 1 Jahr dabei. Stand so drauf! Seit heuer im Sommer gibt es auf Acer-Geräte wie bei allen anderen Firmen auch 2 Jahre ... aber ich glaube, das gilt dann für MEIN Notebook nicht.... oder doch? Ich dachte, das wäre ab jetzt, also für alle Neuen, die gekauft werden.

    Aber es auf Kulanz zu versuchen....das könnte ich versuchen. Danke für den Tipp!

    LG,
    Missie
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  4. #4
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    Hm, vor ein paar Jahren gab es aber doch dieses neue Gesetz, daß es auf alles jetzt 2 Jahre Gewährleistung (nicht Garantie, hatte mich vertan!) gibt, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

    Also ich würde sagen, die müssen Dir das kostenlos reparieren!

    "1. Gewährleistung:

    Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.

    Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).

    In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.

    http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

  5. #5
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    Das Gesetz gibt es seit 1.1.2002 - da dürfte Dein Notebook also auch drunter fallen.

  6. #6
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    Hm, hier klingt das schon wieder alles nicht so günstig für Dich:

    "Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

    "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

    Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

    Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet. "

    http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

    Wobei ich wirklich versuchen würde, das auf Kulanz regeln zu lassen und evtl. auch auf die Gewährleistung verweisen würde, dieser Fehler tritt schließlich schon zum 2. Mal auf und könnte darauf hindeuten, daß das Gerät generell einen Mangel hat (evtl. schon beim Kauf damals hatte), der dafür sorgt, daß der Kühler so schnell kaputtgeht?

  7. #7
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    Mensch, super, danke Du hast mir jetzt sehr geholfen

    Ich werde es jetzt mit diesem Ansatz versuchen und ich hoffe, ich das geht durch

    Danke nochmal

    LG,
    Missie
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  8. #8
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    Hallo Missie,

    ich habe mir jetzt nicht die Beiträge durchgelesen, hoffe es doppelt sich nix!
    Bei mir wars genauso, nur mit Samsung.
    Das Notebook war 5x in 2 Jahren zur Reparatur wegen dem Kühler, nach 2 Jahren haben wir es im Promarkt zurückgegeben und uns ein anderes gekauft. Wir haben fast den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen! Der neue Kühler hielt immer nur ein paar Monate.
    Vielleicht klappts bei dir auch!

    LG
    Fairy

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