Hallo,

das würde mich interessieren.

Anfang Juli hatte ich einen Autounfall und war wegen HWS und Schädelprellung zwei Wochen krankgeschrieben.

Es gab Hickhack mit der gegnerischen Versicherung, da mein Unfallgegner abgetaucht ist.

Trotz mehrfacher Bitte meinerseits, in Sachen SG langsam tätig zu werden, ist noch nichts passiert, außer der Anforderung des Berichtes bei meinem Hausarzt vor zwei Wochen.

Muß ich vor Ablauf einer bestimmten Einspruch erheben?