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Thema: welche rechte haben Arbeitsloswe wenn...

  1. #1
    Avatar von Marge
    Marge ist offline LET`S GET THIS !!!! :-)
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    Standard welche rechte haben Arbeitsloswe wenn...

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    ...sie sich in einer Firma in einer Eignungsfeststellung
    ( Arbeitsprobe ) befinden aber dort nicht zurecht kommen ?

    Folgender Fall:
    Eine sehr gute Freundin von mir soll bei einer Firma angestellt werden , muß jedoch vorher bis Ende Oktober eine Arbeitsprobe absolvieren.
    Sie ist jetzt seit einer Woche dort und es gefällt ihr gar nicht.
    Sie kommt mit der eigentlichen Arbeit nicht zurecht und die Leute scheinen auch komisch zu sein.Sie sitzt OHNE Tür zu einem Lager also ständig im Zug hat sich schon eine saftige Erkältung geholt etc., Das soll sich natürlich laut Chef alles ändern, klar

    Sie ist sehr gewissenhafter Typ, möchte unbedingt wieder arbeiten , aber eben nicht dort.....

    Wie kann sie jetzt eurer Meinung nach vorgehen ?

    Wichtig wäre : Was ist z.B. wenn die Firma sagt, sie würden sie einstellen, sie dort aber auf keinen Fall arbeiten möchte ????
    Wie steht sie nicht so als die "faule Arbeitslose" dar , vor allem nicht vorm Arbeitsamt.. ?????

    Mir fällt ehrlich gesagt nicht viel dazu ein...

    Hat jemand eine Idee ??

    Vielen herzlichen Dank
    LG,
    Marge


  2. #2
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    Rechtlich kenne ich mich nicht aus. Aber an ihrer Stelle würde ich mal offen mit dem Zuständigen vom Arbeitsamt reden, und zwar jetzt gleich, und nicht erst, wenn die Firma ihre Entscheidung fällt. Auch über ihre Rechte müsste man sie dort ja informieren können. Ok, kann sein, dass sie nicht auf Verständnis stößt, aber versuchen kann sie es ja mal. Die Leute vom Arbeitsamt sind schließlich auch Menschen ...

  3. #3
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    Also wenn sie mit der Arbeit nicht zurechtkommt, scheint mir das ja dann doch nicht das Problem zu sein. Die Leute sehen doch, dass ihr die Arbeit Probleme bereitet. Und ich würde keinesfalls jetzt schon zum Amt gehen. Ich würde im Gegenteil erst einmal abwarten, wie sich die Firma entscheidet. Dann kann sie immer noch sagen, ok, war schön, aber hier bitte nicht.

    Denn wenn sie jetzt schon zum Amt geht und erklärt, dass die Leute "komisch" sind, sie in der Zugluft sitzt uä.,das macht sicher nicht den besten Eindruck.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  4. #4
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    Hallo Marge,

    ich weiss auch nicht wie sich das verhält, aber gib diesen Fall doch mal auf www.recht.de unter der Rubrik Arbeitsrecht ein, da antworten dann Anwälte (kostenlos) auf solche Fragen und ihr hättet gleich mal eine verbindliche Aussage.

    LG Sannchen

  5. #5
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    ehrlich gesagt bin ich der meinung, wenn man arbeitslos ist sollte man erstmal jeden angebotenen job annehmen. man kann dann ja "mit dem job im rücken" weitersuchen und evtl. wechseln, wenn man was besseres gefunden hat. ich hätte ein schlechtes gefühl, vom staat kohle zu kassieren und auch noch große ansprüche zu stellen.
    aber das ist meine meinung und hilft dir sicher auch nicht weiter...

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