Ich kenne das nur, dass die Kaution auf einem Sparkonto zu den üblichen Zinsen angelegt werden muss.
Nach der Endabnahme muss Geld dann an den Mieter mit Zinsen zurückgezahlt werden, es sei denn, es sind erhebliche Mängel in der Wohnung entstanden, keine normalen Verschleißerscheinungen.
Die Mängelbeseitigung kann dann von dem Geld bezahlt werden.
ich würde dem vermieter auf jeden Fall einen Einschreibebrief schicken und ihn an die Rückzahlung erinnern.
Gruß
Caro
Jede wird irgendwann mal fett.
Und arm sein ist keine Schande.
Und ausserdem: was will ich ??
\"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???