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Thema: Mietvorauszahlung - Mal ne Frage..

  1. #1
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    Standard Mietvorauszahlung - Mal ne Frage..

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    Hey!

    Als wir damals in unsere Wohnung zogen, mußten wir 3 Monatsmieten (1200 €) Mietvorauszahlung zahlen.

    Nun ziehen wir Mitte November aus.

    Wie mache ich das nun? Muß ich den Vermieter schriftlich erinnern, dass er daran denkt? Wie viel darf er einbehalten? Wie lange darf er das Geld einbehalten? Fragen über Fragen...


    VG
    Angel

  2. #2
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    Hallo,
    ich weiß nur von unserem einen Bekannten, der auch Wohnungen vermietet hat, dass er für die Mieter je ein Sparbuch angelegt hat und da die Kaution draufzahlt, weil er die Kaution wohl gewinnbringend anlegen muss und er hat die Sparbücher auch auf die Namen von den Mietern schreiben lasen und wenn sie ausziehen und bei der Wohnungsabnahme alles in Ordnung ist, dann bekommen sie das Sparbuch ausgehändigt.

    Aber das kann auch eine private Vereinbarung sein.

  3. #3
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    Mh, ja, das denke ich wirklich ist eine private Vereinbarung. Bei uns ist es eine große Gesellschaft. Und ich denke nicht, dass die das genauso machen.

    Aber war das nicht so, dass die das Geld solange einbehalten dürfen, bis feststeht, was man noch an Heizung zahlen muß?

  4. #4
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    Original geschrieben von DarkAngel81
    Mh, ja, das denke ich wirklich ist eine private Vereinbarung. Bei uns ist es eine große Gesellschaft. Und ich denke nicht, dass die das genauso machen.

    Aber war das nicht so, dass die das Geld solange einbehalten dürfen, bis feststeht, was man noch an Heizung zahlen muß?
    Zumindest in Höhe der noch zu erwartenden Nachzahlung, Anhaltspunkt: Nachzahlung letztes Jahr, plus etwas mehr, da die Rohöl- bzw Brennstoffpreise ja drastisch gestiegen sind.

  5. #5
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    Das bekommt man nach dem Auszug wieder. Sparbücher werden oft nur von Privatvermietern angelegt. Wenn an der Wohnung Mängel sind werden die davon bezahlt.

  6. #6
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    Hallo!

    Ich habe nun einmal unseren Anwalt diesbezüglich befragt. Er meinte, sie dürften max. 200 Eus einbehalten. Und wir sollten denen einen Brief schreiben, dass sie doch bitte an die Auszahlung denken mögen.


    Angel

  7. #7
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    Ich kenne das nur, dass die Kaution auf einem Sparkonto zu den üblichen Zinsen angelegt werden muss.

    Nach der Endabnahme muss Geld dann an den Mieter mit Zinsen zurückgezahlt werden, es sei denn, es sind erhebliche Mängel in der Wohnung entstanden, keine normalen Verschleißerscheinungen.

    Die Mängelbeseitigung kann dann von dem Geld bezahlt werden.
    ich würde dem vermieter auf jeden Fall einen Einschreibebrief schicken und ihn an die Rückzahlung erinnern.


    Gruß

    Caro
    Jede wird irgendwann mal fett.
    Und arm sein ist keine Schande.
    Und ausserdem: was will ich ??
    \"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???

  8. #8
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    Hallo Angel,

    in meiner "Umsonst-Freundin" (Testbox ) Nr. 24/2005, S. 150, steht was Aktuelles zur Mietkaution:

    Urteil zur Mietkaution
    Wichtiges Urteil für alle Mieter: Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, muss Ihnen der Vermieter die Kaution sofort aushändigen. Fallen Renovierungskosten an, die der Mieter tragen muss, gilt: Der Vermieter muss einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den Restbetrag dem Mieter umgehend erstatten-und nicht erst, wenn renoviert ist. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen 33 C 3762/04-93).

    Viele Grüße

    Tromsöchen
    ***No soy monedita de oro para gustarles a todos.***

  9. #9
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    mensch, das ist ja klasse!!!

    Super, hab recht vielen Dank!!!

  10. #10
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    Also könnte ich praktisch schon jetzt einen Brief an die Hausverwaltung schicken? Dass sie daran denken sollen?

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