Hallo!
Der erste Tag ist der Geburtstag des Kindes.
Dann sind genau 3 Jahre Elternzeit abgelaufen.
Bsp:
Geburtstag 08.11.02
Ende Elternzeit 07.11.05
LG
Christine
Hallo,
wenn ich mich für drei Jahre Erz.-Urlaub entschieden habe und mein Baby z. B. am 08.11.2005 geboren ist. Muß ich dann am 08.11.2008 wieder arbeiten oder am 09.11.2008?
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, am Geburtstag meines Kindes noch frei zu haben, aber eine Kollegin mußte da schon zur Arbeit erscheinen.
Viele Grüße
Auntie
Lieber reich als arm. Schon allein aus finanziellen Gründen.
Hallo!
Der erste Tag ist der Geburtstag des Kindes.
Dann sind genau 3 Jahre Elternzeit abgelaufen.
Bsp:
Geburtstag 08.11.02
Ende Elternzeit 07.11.05
LG
Christine
bist Du sicher??? Zählt die Elternzeit nicht NACH dem Mutterschutz, der ja acht Wochen nach der Geburt erst zu Ende ist? Und eben ab dann erst drei Jahre?
(08.11. geboren, Ende Mutterschutz: 07.01. und dann 3 Jahre)
Na toll, und wer macht die Schnittchen, bläst Ballons auf, hält den Clown bei Laune etc.?
Gibt es irgendwelche Gegenstimmen?
Lieber reich als arm. Schon allein aus finanziellen Gründen.
Ja, ich bin mir sicher!Original geschrieben von DaWe
bist Du sicher??? Zählt die Elternzeit nicht NACH dem Mutterschutz, der ja acht Wochen nach der Geburt erst zu Ende ist? Und eben ab dann erst drei Jahre?
(08.11. geboren, Ende Mutterschutz: 07.01. und dann 3 Jahre)
(ist ein Teil meiner täglichen Arbeit...)
Die Elternzeit geht nur bis zum Tag vor dem Geburtstag, der Mutterschutz wird da nicht angerechnet.
Während des Mutterschutzes wird Mutterschutzgeld und vom AG der Zuschuss dazu bezahlt.
Aber das gehört dann sozusagen zur Elternzeit dazu.
Ich kann das jetzt nicht so gut erklären, aber es ist trotzdem so...
Ach ja...
Bei Zwillingsgeburten oder Frühchen dauert der Mutterschutz statt 8 Wochen ja 12 Wochen.
Das führt auch nicht zu längerer Elternzeit, da geht's auch nach spätestens 3 Jahren am 3.Geburtstag des Kindes wieder los!
Christine hat recht, ich habe nämlich für meine noch laufende Elternzeit einen "Extra-Arbeitsvertrag", der genau bis einen Tag vor dem Geburtstag geht.
Übrigens ist der Mutterschutz nach der Geburt 8 Wochen einschließlich des Geburtstages, also nicht Tag der Geburt PLUS 8 Wochen sondern genau 1 Tag weniger (dafür hat man die 6 Wochen ja auch komplett vor dem errechneten Termin)
LG Honor
Der 08.11.08 fällt doch eh auf einen Samstag!!
Aber ich denke, dass war nur ein Rechenbeispiel.
Stricken ist das neue Yoga