ich würde den Verkäufe bitten seine Buchhaltung zu checken. Sie weiss sicher noch ungefährt wann sie es gekauft hat und welches Modell es war.... Das musste im Geschäft eigentlch irgendwo vermerkt sein.
Ärgerliche Geschichte!
Ich bekam mal vom Betreibungsamt ein Mahnen, dass ich Klamoten aus eriner Boutique zur Ansicht nach Hause genommen hätte, was gar nicht gestimmt hat! Ich habe sie gleich im Geschäft bezahlt. Diese Boutique ging in der Zwischenzeit konkurs und das Konkursarmt versuchte wohl überall noch etwas Geld zu bekommen.
Zum Glück habe ich die Kleider nicht bar bezahlt, so konnte ich nachweisen dass der Betrag damals überwiesen wurde, den Beleg hatte ich nämlich auch nicht mehr.
Auf technische Geräte gibt es doch in D 24 Monate Herstellergarantie. Da schmeißt man doch den Beleg nicht weg.Original geschrieben von Dajana
Ich betreibe auch kein Sammelsurium an Belegen für Küchenmaschinen, DVD-Player, Fahrrad, Sportgeräte, Klamotten usw.
Hat sie das Rad denn bar bezahlt? Sonst reicht ja vielleicht auch der Kontoauszug, oder Kreditkartenabrechnung.