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Thema: Unterhalt nur 6 Jahre lang (UVG)?

  1. #11
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    Sharkzzz, wieso ist das ungerecht? Sie hat sich doch den Kindsvater ausgesucht.... wenn ich zynisch wäre würde ich jetzt sagen, hätte sie eben einen reichen Kerl angeln müssen. Dafür kann man doch den Staat nicht verantwortlich machen. Ich finde die Zahlung über einen so langen Zeitraum von 6 Jahren schon mehr als großzügig. Es ist schließlich unser aller Geld, von dem solche Leistungen gezahlt werden.

  2. #12
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    Original geschrieben von vivian
    Sharkzzz, wieso ist das ungerecht? Sie hat sich doch den Kindsvater ausgesucht.... wenn ich zynisch wäre würde ich jetzt sagen, hätte sie eben einen reichen Kerl angeln müssen. Dafür kann man doch den Staat nicht verantwortlich machen. Ich finde die Zahlung über einen so langen Zeitraum von 6 Jahren schon mehr als großzügig. Es ist schließlich unser aller Geld, von dem solche Leistungen gezahlt werden.
    dem muss ich zustimmen. vielleicht wäre es allgemein gut, wenn man/frau die schuld nicht immer auf andere schiebt, sondern die eigene situation als konsequenz des eigenen handelns sieht. sie hat immerhin zusammen mit ihm ein kind bekommen.. dazu hat sie keiner gezwungen. auch für ihn ist es sicherlich kein zucker-schlecken, wenn er unfallbedingt sein leben lang kaum etwas verdienen wird. das find ich alles viel akzeptabler wie wenn sich männer (oder frauen), die genug kohle haben vor dem zahlen drücken.

  3. #13
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    @ daughty

    Sie hat früher den Kleinen sogar 40 km zu ihm hingefahren (obwohl er ihn auch hätte abholen können, aber dafür war er zu faul), überredet den Jungen ab und zu bei seinem Vater anzurufen (Vater meldet sich nur am Geburtstag), nur damit etwas Kontakt besteht (SIE will keinen Kontakt zu dem Vater, aber, daß der Junge halt seinen Vater sieht)
    DAS meine ich mit gutmütig, ihm "hinterherzulaufen", anstatt ein für alle Mal den Kontakt abzubrechen (wie der Vater es verdient hätte, so wenig wie er sich kümmert).
    Und so würde sie ihm das wohl auch nicht "antun" wollen, ihn vor Gericht zu ziehen deswegen (wenn er arbeiten könnte, insofern steht das eh nicht zur Debatte) - ich verstehe es auch nicht.


    @ vivian

    Sie konnte auch nicht wissen, daß sie sich so schnell trennen (die waren jahrelang zusammen, bevor sie schwanger wurde), er danach einen Unfall hat und nicht mehr richtig arbeiten kann.

    @ Sabine

    Sie WÄRE dafür wahrscheinlich zu gutmütig, aber er kann eh nicht richtig arbeiten nach dem Unfall (habe ich oben auch schon geschrieben).

    Ich habe eben nochmal bei ihr nachgefragt, er hat sogar einen Behindertenausweis!

  4. #14
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    Original geschrieben von grumby


    dem muss ich zustimmen. vielleicht wäre es allgemein gut, wenn man/frau die schuld nicht immer auf andere schiebt, sondern die eigene situation als konsequenz des eigenen handelns sieht. sie hat immerhin zusammen mit ihm ein kind bekommen.. dazu hat sie keiner gezwungen. auch für ihn ist es sicherlich kein zucker-schlecken, wenn er unfallbedingt sein leben lang kaum etwas verdienen wird. das find ich alles viel akzeptabler wie wenn sich männer (oder frauen), die genug kohle haben vor dem zahlen drücken.
    Hallo,

    da hast Du recht, aber es ist ihre Pflicht, im Namen ihres Kindes jeden "möglichen" Cent an Unterhalt vom Vater einzuklagen, dafür kann nun nicht der Steuerzahler aufkommen. Das hat mit gutmütig nix zu tun, ihre Gutmütigkeit können wir uns nicht leisten!
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  5. #15
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    Original geschrieben von sharkzzz
    @ vivian

    Sie konnte auch nicht wissen, daß sie sich so schnell trennen (die waren jahrelang zusammen, bevor sie schwanger wurde), er danach einen Unfall hat und nicht mehr richtig arbeiten kann.
    Nein, natürlich konnte das niemand wissen. Sowas ist eben Schicksal. Aber es ist noch lange kein Grund, dann trotzig nach Vater Staat zu rufen. DER kann nämlich auch nichts dafür.

  6. #16
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    Was heißt hier trotzig nach Vater Staat rufen????

    Ich habe mich hier lediglich für sie erkundigt, ob es noch andere Gelder gibt, die sie ersatzweise für das bald entfallende UVG beziehen könnte, weil ich (und auch andere) es gar nicht glauben konnte, daß es dafür keinen "Ersatz" gibt und sie halt einfach auf das Geld verzichten muss.

    @ grumby

    Da hast Du Recht, Elternteile die Unterhalt locker zahlen könnten und sich davor drücken (meist als "Bestrafung", weil die Beziehung auseinanderging), finde ich auch das allerletzte!

  7. #17
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    Hmm.. diese Zahlungen werden doch im Umfang der Unterhaltspflicht des Vaters gewährt, oder? Es ist ja keine Sozialleistung, sondern "nur"ein Vorschuss.
    Das müsste doch heißen,der Vater hat sehr wohl irgendein Einkommen, an dem seine (angemessene) Unterhaltspflicht bemessen wird. Hat er eines?

    weil ich (und auch andere) es gar nicht glauben konnte, daß es dafür keinen "Ersatz" gibt und sie halt einfach auf das Geld verzichten muss.
    Sie muss ja nicht auf den Betrag verzichten, sondern nur vom Richtigen fordern.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  8. #18
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    Was genau er bezieht, weiß sie auch nicht, aber viel mehr als Arbeitslosengeld und/oder Sozialhilfe wird es wohl auch nicht sein.

  9. #19
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    Wie, sie weiß es nicht? In einem Unterhaltsverfahren ist er verpflichtet, seine Einkünfte offen zu legen. Mir scheint, sie ist nicht zu gutmütig, sie ist wohl nur ein wenig zu bequem, sich mal energisch dahinter zu klemmen.

  10. #20
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    Original geschrieben von Davantage


    Hallo,

    da hast Du recht, aber es ist ihre Pflicht, im Namen ihres Kindes jeden "möglichen" Cent an Unterhalt vom Vater einzuklagen, dafür kann nun nicht der Steuerzahler aufkommen. Das hat mit gutmütig nix zu tun, ihre Gutmütigkeit können wir uns nicht leisten!
    da.. muss ich wiederum dir recht geben!!!

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