Hmm.. diese Zahlungen werden doch im Umfang der Unterhaltspflicht des Vaters gewährt, oder? Es ist ja keine Sozialleistung, sondern "nur"ein Vorschuss.
Das müsste doch heißen,der Vater hat sehr wohl irgendein Einkommen, an dem seine (angemessene) Unterhaltspflicht bemessen wird. Hat er eines?
weil ich (und auch andere) es gar nicht glauben konnte, daß es dafür keinen "Ersatz" gibt und sie halt einfach auf das Geld verzichten muss.
Sie muss ja nicht auf den Betrag verzichten, sondern nur vom Richtigen fordern.
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.